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DAZ-Webinar
CardLink in den Startlöchern – das müssen Apotheken jetzt wissen
Wie funktioniert eigentlich das CardLink-Verfahren? Was müssen Apothekerinnen und Apotheker tun, um daran teilzunehmen? Müssen sie für jede Filiale einen eigenen Vertrag abschließen? Und wie genau ist eine sogenannte Transaktion definiert? Diese und viele weitere Fragen beantworteten Expertinnen und Experten am gestrigen Donnerstagabend im DAZ-Webinar.
Die großen niederländischen Versender bieten es bereits an, schon bald können die Apotheken hierzulande nachziehen: Mit dem CardLink-Verfahren beschäftigt sich die Branche derzeit besonders intensiv. Im DAZ-Webinar beantworteten am gestrigen Donnerstagabend vier Expertinnen und Experten die Fragen der Apothekerinnen und Apotheker.
Zunächst bot der Geschäftsführer der Gesellschaft digitaler Services der Apotheken (Gedisa), Sören Friedrich, einen kurzen Überblick, wie das Verfahren funktioniert. Friedrich zufolge ist CardLink eine Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, ihre elektronischen Rezepte per Abruf über ihre Gesundheitskarte (eGK) in den Apotheken einzulösen, ohne selbst in der Offizin anwesend sein zu müssen. Dabei übernimmt das Smartphone die Rolle eines Kartenterminals: Die Versicherten suchen sich zunächst eine der angeschlossenen Apotheken aus, halten ihre Gesundheitskarte an ihr Smartphone und entscheiden dann, welche ihrer elektronischen Verordnungen sie der ausgewählten Apotheke zuweisen möchten.
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Voraussetzung ist, dass sowohl die eGK als auch das Smartphone der Patientinnen und Patienten NFC-fähig (NFC = Near Field Communication) sind und sie eine App nutzen, über die sie sich eine Apotheke aussuchen können. Auch die Wunschapotheke muss an diese App angeschlossen sein. Zudem müssen die Versicherten zunächst ihre eGK mit ihrer Mobilfunknummer verknüpfen und benötigen für den Abruf der E-Rezept-Daten eine SMS-PIN, die sie im Verlauf auf ihr Smartphone geschickt bekommen. Überdies müssen sie neben der PIN auch die sogenannte CAN (Card Access Number) eingeben, die sie auf der elektronischen Gesundheitskarte finden.
Eine weitere Hürde: Karte und Telefon müssen so aneinandergehalten werden, dass die Antenne des Smartphones und die Sendeeinheit der eGK Informationen miteinander austauschen können. Wo sich diese Komponenten befinden, ist je nach Hersteller beziehungsweise Krankenkasse unterschiedlich. Shop Apotheke etwa stelle den Prozess in der Werbung mit dem TV-Moderator Günther Jauch so dar, als „haue ich die Karte aufs Smartphone und schon fliegen die Rezepte rüber. So einfach ist es nicht“, betonte Friedrich.
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Kritisch äußerte sich der Gedisa-Geschäftsführer auch mit Blick auf die benötigte SMS-PIN. „Für mich ist das eine Oldschool-Technologie. Das hätte man smarter lösen können.“ Ein wesentlicher Nachteil sei, dass dieses SMS-Verfahren Kosten verursache – und zwar in erheblicher Höhe. Jede SMS koste 8 Cent. „Das ist es, was die CardLink-Infrastruktur so teuer macht“, erläuterte Friedrich.
In diesem Zusammenhang beschäftigte die zusehenden Apothekerinnen und Apotheker insbesondere eine Frage: Das CardLink-Preismodell der Gedisa ist nach der Anzahl der Transaktionen pro Monat gestaffelt. Was genau ist eine Transaktion und an welcher Stelle im Prozess wird die Gebühr fällig? Friedrich betonte, dass nicht jedes einzelne E-Rezept mit einer Transaktion verbunden sei, sondern jeder Abholprozess. „Jede Anfrage an den Server, ob ein E-Rezept-Datensatz zur Abholung bereitsteht, wird als Transaktion gewertet“, sagte er. Wie viele E-Rezepte dabei abgerufen werden, ist demnach unerheblich – auch wenn zum Beispiel fünf Datensätze in einem Rutsch vom Server abgerufen werden, wird die Transaktionsgebühr nur einmal fällig. Der Haken: Auch wenn kein E-Rezept für den betreffenden Patienten hinterlegt ist, ist die Gebühr für die Anfrage zu zahlen.
Gedisa-Preise nach Transaktionsvolumen gestaffelt
Da die Transaktionen der wesentliche Kostentreiber beim CardLink-Verfahren sind, orientiert sich auch das Preismodell der Gedisa daran. Angeboten werden die Paketgrößen S (49 Euro pro Monat und Apotheke, bis zu 100 Transaktionen), M (64 Euro, bis zu 250 Transaktionen) und M+ (ab 89 Euro, unbegrenzte Zahl an Transaktionen).
Bezahlen müssen die Apotheken laut Friedrich immer nur das kleinste Paket, das ihren Verbrauch an Transaktionen abdeckt. Wer sich für das Paket M+ entscheidet, aber in einem Monat weniger als 100 Transaktionen vollzogen hat, dem stellt die Gedisa also nur 49 Euro in Rechnung. Die Pakete S und M haben dem Geschäftsführer zufolge lediglich eine limitierende Funktion: Möchten Inhaberinnen und Inhaber CardLink erst einmal ausprobieren und keinesfalls mehr als 49 Euro dafür bezahlen, können sie Paket S buchen und werden für den Rest des Monats in der gewählten App einfach nicht mehr unter jenen Betrieben aufgeführt, die CardLink anbieten, wenn ihr Transaktionsvolumen aufgebraucht ist.
Warum mitmachen?
CardLink ist also nicht nur kompliziert, sondern auch teuer. Weshalb sollten Apotheken auf diesen Zug aufspringen, zumal es sich nach Einschätzung der meisten Expertinnen und Experten lediglich um eine Übergangstechnologie handelt, bis Karten und Konnektoren mit der Einführung von GesundheitsIDs im Jahr 2026 überflüssig werden? „Wenn wir bis dahin warten, übergeben wir den Markt an die Versender“, warnt Sarah Wessinger von apotheken.de. „Insofern stehen wir unter Zugzwang.“
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Apothekerinnen und Apotheker, die das CardLink-Verfahren nutzen möchten, gehen nun wie folgt vor: Zunächst müssen sie sich für einen Vertragspartner entscheiden. In vielen Fällen dürfte das die Gedisa sein – hinter der standeseigenen Lösung haben sich insgesamt 16 Marktteilnehmer versammelt. Für Friedrich ist das ein tolles Signal an den Berufsstand. Denn so ließe sich vermeiden, dass jeder App-Anbieter eine eigene Infrastruktur schaffen muss. Letztlich sei das zum Wohl der öffentlichen Apotheken, denen damit einige Kosten erspart blieben. Mit dabei sind unter anderem ihreapotheken.de, Sanacorp, Pharmatechnik, apotheken.de, Noventi und Wave.
Im Apothekenportal können die Apothekerinnen und Apotheker ihren App-Anbieter in der Liste der Partner anwählen und sich eines der angebotenen Preispakete der Gedisa aussuchen. Wer jetzt bucht – seit dieser Woche ist dies verbindlich möglich –, bekommt im August, wenn das Gedisa-CardLink-Verfahren startet, eine eindeutige Identifikationsnummer (ID) für die jeweilige Apotheke zugewiesen, die sie im Portal des gewählten Endkunden-App-Anbieters eingeben kann, um sich auszuweisen. Inhaberinnen und Inhaber, die mehrere Apotheken besitzen und möchten, dass alle von ihnen in den ausgewählten Apps angezeigt werden, müssen für die Hauptapotheke und jede Filiale jeweils eigene Verträge abschließen.
gesund.de bietet eigene Lösung an
Eine eigene Lösung hat die Plattform gesund.de aufgesetzt. Wie das Unternehmen jüngst informierte, wird CardLink auf gesund.de bereits ab Ende Juli verfügbar sein. „Wir wollen den Vorsprung, den die Versender bei CardLink haben, so gering wie möglich halten“, sagte Peter Schreiner, Vorsitzender der gesund.de-Geschäftsführung. Dennoch kann er dem Gedanken an eine einzige technologische Infrastruktur, an die sich alle Apotheken anbinden können, etwas abgewinnen. Das Unternehmen stehe daher „in konstruktiven Gesprächen“ mit der Gedisa. Aktuell gilt: Wer sowohl gesund.de als auch eine App eines Gedisa-Partners nutzen möchte, muss sich zweimal anbinden und zahlt letztlich doppelt.
Apotheken, die eigene Apps betreiben und auch auf diesem Kanal CardLink einbinden möchten, können dafür zum Beispiel die Angebote von ihreapotheken.de und apotheken.de nutzen. Bei beiden sei Individualisierung möglich. „Die Apothekenteams sollten eine Domain empfehlen, und das sollte die ihrer eigenen Apotheke sein“, betonte Simon Büchner von ihreapotheken.de. „Das ist, wofür die Apotheke steht.“ Wessinger gab gleichzeitig zu bedenken, dass es in der Hotelbranche üblich sei, sich an mehrere Plattformen anzubinden, um für potenzielle Gäste präsent zu sein. Ähnliche Überlegungen könnten jetzt auch für Apotheken ein Argument sein, sich nicht auf einen App-Anbieter zu versteifen.
Interessierte, die das DAZ-CardLink-Webinar verpasst haben oder es sich wegen der hohen Informationsdichte nochmals ansehen möchten, finden die Aufzeichnung hier:
6 Kommentare
CardLink - Was zählt als Transaktion?
von Dorothee Michel am 03.08.2024 um 8:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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von EuroPC am 29.07.2024 um 14:11 Uhr
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