Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Für wen Melatonin-Nahrungsergänzungsmittel nicht geeignet sind und warum

Stuttgart - 13.08.2024, 07:00 Uhr

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen könnten sich mit der Einnahme von Melatonin als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) schaden. (Symbolfoto: blackday / AdobeStock)

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen könnten sich mit der Einnahme von Melatonin als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) schaden. (Symbolfoto: blackday / AdobeStock)


Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) warnt aktuell insbesondere Schwangere, Stillende, Kinder, Jugendliche und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen vor der eigenständigen, unkontrollierten Verwendung von Melatonin. Unter anderem ist an Arzneimittel-Wechselwirkungen zu denken.

Eine Arbeitsgruppe der EU-Lebensmittel-Sicherheitsbehörden hat kürzlich eine Liste mit 13 Substanzen veröffentlicht, die in Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmitteln, NEM) nicht oder nur mit Einschränkungen verwendet werden sollten. Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) ist gemeinsam mit dem BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) Mitglied dieser Arbeitsgruppe.  

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Unter anderem steht auf dieser Liste der Wirkstoff Melatonin, der neben Nahrungsergänzungsmitteln auch in verschreibungspflichtigen Arzneimitteln enthalten ist. Das BfR hat sich in einer Pressemitteilung nun nochmals konkret zu den Gesundheitsrisiken melatoninhaltiger Nahrungsergänzungsmittel (NEM) geäußert und erklärt:


„Nach einer Bewertung der vorhandenen wissenschaftlichen Daten rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) insbesondere Schwangeren, Stillenden, Kindern, Jugendlichen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen von der eigenständigen, unkontrollierten Verwendung melatoninhaltiger NEM ab.“

Pressemitteilung des BfR vom 08.08.2024


Untersuchungen an Erwachsenen zeigen beispielsweise, dass eine einmalige Einnahme von Melatonin akut den Blutzuckerspiegel beeinflussen kann. Das BfR empfiehlt deshalb Personen mit einem erhöhten Risiko für Typ-2-Diabetes, Melatonin nur nach ärztlicher Rücksprache einzunehmen. Auch Personen mit einer Einschränkung der Leber- und/oder Nierenfunktion sowie Personen, die an einer Autoimmunerkrankung oder an Epilepsie leiden, sollen aus Sicht des BfR auf die unkontrollierte Aufnahme melatoninhaltiger NEM verzichten.

Wechselwirkungen und Unterschiede beim Abbau im Körper

Bei Arzneimitteleinnahme solle immer an mögliche Wechselwirkungen gedacht werden – insbesondere bei blutdrucksenkenden Arzneistoffen, Gerinnungshemmern oder Antidepressiva.

Zudem sei ungewiss, ob unter längerfristiger oraler Zufuhr von Melatonin Längenwachstumsveränderungen bei Kindern und Jugendlichen auftreten könnten. Auch ein Einfluss auf die individuelle hormonelle bzw. pubertäre Entwicklung sei möglich.

Hinzu kommt, dass Melatonin auf Ungeborene im Mutterleib und in die Muttermilch übergeht. Babys können Melatonin aber nur sehr langsam abbauen. Insgesamt kann es von Mensch zu Mensch erhebliche Unterschiede beim Abbau von oral aufgenommenem Melatonin geben.

Langzeitanwendung unzureichend untersucht

Wer unter Schlafstörungen leidet, solle die Ursachen grundsätzlich ärztlich abklären lassen und speziell nicht über einen längeren Zeitraum Melatonin-NEM einnehmen. Denn die Langzeitanwendung sei bisher nur unzureichend untersucht. 

Ein Richtwert für die Zufuhr von Melatonin über NEM, bei dessen Einhaltung keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, könne derzeit nicht abgeleitet werden, so das BfR.

Weitere unerwünschte Folgen von Melatonin

  • Ausgeprägte Tagesmüdigkeit,
  • verringerte Aufmerksamkeit oder
  • verlängerte Reaktionszeiten

werden laut BfR bei gesunden Erwachsenen häufig als unerwünschte Folgen einer Melatonin-Einnahme genannt. 

  • Kopfschmerzen,
  • Blutdruckabfall,
  • Reduktion der Körpertemperatur,
  • Albträume,
  • Kraftlosigkeit und
  • Gangunsicherheit

seien andere mögliche unerwünschte Effekte von Melatonin.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Verschreibungspflicht vs. NEM

von Robert Penzis am 13.08.2024 um 8:53 Uhr

Mir war so, dass Melatonin verschreibungspflichtig ist. Und da würde ich als Bundesamt darauf drängen, dass die NEM vom Markt verschwinden. Oder gibt es bald Amlodipin-Brötchen und HCT-Saft...?

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