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Leitantrag zum DAT 2024
Interprofessionelles Medikationsmanagement soll Regelversorgung werden
Das gemeinsame Medikationsmanagement durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker hat sich bewährt. Diverse Kammern und Verbände wollen nun den Gesetzgeber auffordern, es in die Regelversorgung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu überführen. Einen entsprechenden Leitantrag wollen sie dem Apothekerparlament beim Deutschen Apothekertag in München zur Abstimmung vorlegen.
Die Ergebnisse der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) sprechen eine deutliche Sprache: Mithilfe des gemeinsamen Medikationsmanagements durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker ließ sich die Sterblichkeit der teilnehmenden Patientinnen und Patienten im Vergleich zur Kontrollgruppe um stattliche 16 Prozent senken – ein Resultat, das selbst die Initiatoren positiv überraschte.
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Im April 2023 präsentierten die Beteiligten voller Stolz ihre Evaluationsergebnisse. Inzwischen ist es jedoch still geworden um das ABDA-Prestigeprojekt. Die erhoffte gesetzgeberische Initiative, das Medikationsmanagement allen Menschen mit Polymedikation in Deutschland zugänglich zu machen, ist noch immer nicht in Sicht. Ein breites Bündnis aus Kammern und Verbänden, darunter jene aus Sachsen und Thüringen, will das nicht hinnehmen: In einem Leitantrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) 2024, der der DAZ in der Vorabversion vorliegt, fordern sie den Gesetzgeber auf, das Medikationsmanagement als honorierte Regelleistung in die gesetzliche Krankenversicherung zu überführen. Eine analoge Leistung sei auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung anzustreben.
Rechtsrahmen „dringend erforderlich“
Ein entsprechender Rechtsrahmen sei nicht nur fachlich wünschenswert, sondern auch dringend erforderlich, unterstreichen die Kammern und Verbände in der Begründung zu ihrem Leitantrag. „Dabei müssen die Verantwortlichkeiten von Ärzt*innen sowie Apotheker*innen, wie im Modellprojekt ARMIN gezeigt, klar definiert und aufeinander abgestimmt sein“, schreiben sie weiter. „Zentrales Element für die Patient*innen muss ein stets vollständiger und aktueller Medikationsplan sein, der jeder*je dem Einzelnen entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse erläutert wird.“ Für alle Beteiligten müsse Transparenz zu Inhalt, Ausgestaltung und Umsetzung des Medikationsplans und der damit verbundenen Leistungen herrschen. „Eine funktionierende IT-Unterstützung zum elektronischen Datenaustausch mit Vereinheitlichung der in der Versorgung eingesetzten Medikationspläne und Software ist dafür unabdingbar.“
Vom 9. bis 11. Oktober trifft sich die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker zum DAT in München. Dann wird sich zeigen, ob die Delegierten sich hinter dem Antrag versammeln. Es wird voraussichtlich das letzte Mal sein, dass die Beschlüsse des Apothekerparlaments unmittelbar bindend sind für das Handeln der ABDA. Die Antragsmappe liegt der DAZ in der Vorabfassung der Antragskommission vor. Am kommenden Freitag wird der Gesamtvorstand abschließend darüber beraten.
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