Jobrad fürs Apothekenteam

Lohnt sich Bikeleasing für Apothekeninhaber und Angestellte?

26.08.2024, 06:59 Uhr

Diensträdern haben auch für Angestellte nicht nur Vorteile. (Foto: Christian Müller/AdobeStock)

Diensträdern haben auch für Angestellte nicht nur Vorteile. (Foto: Christian Müller/AdobeStock)


Benefits für Apothekenmitarbeitende gibt es zahlreiche. Seit Kurzem hört und liest man immer wieder von Diensträdern oder Jobrädern. Doch was hat es genau damit auf sich und könnte es sich lohnen, Diensträder für Mitarbeiter im eigenen Betrieb anzubieten?

Das sogenannte Dienstradleasing erfreut sich wachsender Beliebtheit. Ähnlich wie beim Prinzip des Firmenwagens wird dabei den Mitarbeitern durch ein Leasing-Konzept ein Fahrrad für eine bestimmte Zeit überlassen. Die Kosten für die Leasingraten übernimmt entweder der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und auch das Teilen der Kosten ist möglich.

Mit Rückenwind durch die Diskussion um den Klimawandel setzen immer mehr Unternehmen auf das Betriebsfahrrad. Verstopfte Straßen in den Städten und lange Staus machen ebenfalls die Entscheidung, das Auto stehen zu lassen und auf ein Rad umzusteigen, einfacher. Und auch die Corona-Pandemie hat ihren Beitrag geleistet: Der ein oder andere zieht seitdem vermutlich die Fahrt auf einem Rad den überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln vor.

Allerdings können interessierte Betriebe oder Mitarbeiter nicht einfach in ein Fahrradgeschäft gehen und auf eigene Faust ein Fahrrad leasen. Die Zusammenarbeit und ein Vertrag mit einem Dienstradanbieter sind obligatorisch.

Geschichte des Dienstfahrrads: Woher kommt die Idee für Dienstfahrräder?

Ulrich Prediger, Ecopreneur und leidenschaftlicher Radfahrer gründete 2008 das Unternehmen „Jobrad“. Zuvor war ein bei einer Freiburger Medizintechnikfirma angestellt und hatte einen Dienstwagen. Diesen nutzte er jedoch nicht und bat seinen damaligen Chef um ein Dienstrad. Da das aber nicht möglich war, kümmerte er sich kurzerhand mit seiner eigenen Firma selbst darum, wie Betriebe zukünftig Dienstfahrräder als gleichwertige Alternative zum Dienstwagen, anbieten können. 2012 war es schließlich so weit, dass die obersten Finanzbehörden die Steuervorteile von Dienstwägen auch auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs ausdehnten.

Wie funktioniert Dienstradleasing?

Beim Dienstradleasing handelt es sich um ein per Gehalts- bzw. Entgeltumwandlung finanziertes Fahrrad als Mitarbeiterbenefit. Dabei least der Betrieb das Fahrrad und überlässt es dem Mitarbeiter. Der Arbeitgeber behält dann einen Teil des Bruttolohns ein. Bezahlt wird das Rad während einer bestimmten Leasinglaufzeit über die Gehaltsabrechnung. Dabei werden die Leasingraten monatlich vom Arbeitnehmenden übernommen und er verzichtet auf einen geringen Teil seines Monatslohns. Laut BusinessBike kann dabei mit steuerlicher Förderung bis zu 40 % verglichen mit dem Barkauf gespart werden. Sind die Kosten für die Versicherung nicht in den Raten eingeschlossen, so kann auch der Arbeitgeber diese übernehmen oder sich mit einem Zuschuss an der Leasingrate selbst oder der Versicherung beteiligen.

Wie hoch die jeweiligen Leasingraten sind und wie sie sich genau auf das Nettogehalt des betreffenden Mitarbeiters auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa dem Kaufpreis, dem Gehalt und dem jeweils geltenden Steuersatz des Mitarbeiters. Das Fahrrad kann dann sowohl für den Weg zur Arbeit, als auch privat, etwa für Sport oder den Alltag, genutzt werden.

Die Politik förderte in der jüngeren Vergangenheit zunehmend das dienstliche Fahrrad und so gilt seit Januar 2020, dass der geldwerte Vorteil der Fahrradüberlassung als sogenannter Sachlohn nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrades zu versteuern ist – in der Zeit davor lag er bei 1 %. Dies gilt für alle Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung überlassen wurden.

Allerdings gibt es seit 2019 auch eine steuerfreie Möglichkeit ein Dienstrad zu nutzen und zwar nicht in der Form von Gehaltsumwandlung, sondern als Gehaltsextra. Hierbei überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EstG). Dann entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h).

Tab.: Verschiedene Modi des Fahrradleasings

Fahrradleasing mit GehaltsumwandlungFahrradleasing als Gehaltsplus
  • Mitarbeitender übernimmt die Leasingraten, indem ein Teil des Bruttogehalts umgewandelt wird
  • Der Anteil wird versteuert nach der 0,25%-Regel
  • Arbeitgeber übernimmt Leasingrate für das Fahrrad
  • Fahrrad ist für den Mitarbeitenden steuerfrei und kostenlos

Jobrad - Vorteile für Mitarbeitende

Wenn Mitarbeiter das Auto für den Weg in die Arbeit stehen lassen und es gegen ein Fahrrad eintauschen, hat das viele Vorteile. Die tägliche Bewegung, die etwa beim Weg zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause oder auch für private Fahrten zurückgelegt wird, ist gesund und hält fit. Je nach Anzahl gefahrener Kilometer ein guter Ausgleich zur meist stehenden oder auch sitzenden Zeit in der Apotheke.

Je nach Verkehrslage und den Bedingungen auf dem Arbeitsweg bringt Fahrradpendlern das Radfahren auf dem Weg in die Arbeit auch eine gewisse Zeitersparnis, wenn etwa zeitraubende Staus umfahren werden können oder der Halt an jeder Haltestelle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt. Mit E-Bikes mit Tretunterstützung, mit denen eine Geschwindigkeit bis zu 25 km/h erreicht werden kann, können auch längere Strecken zurückgelegt werden, ohne total entkräftet am Arbeitsplatz anzukommen. Hinzu kommt, dass Fahrradfahren die Umwelt schont. Keine schädlichen Ab­gase belasten die Umgebung und mit einem E-Bike wird beispielsweise auch weniger Strom verbraucht als mit einem E-Auto. Das bedeutet zusätzlich, dass bares Geld, so etwa auch für öffentliche Verkehrsmittel eingespart werden kann. Vielleicht schafft der ein oder andere sein Auto gänzlich ab und spart so zudem, neben Spritkosten sogar die KFZ-Steuer und Autoversicherung.

Auch verglichen mit dem direkten Kauf eines Fahrrads lässt sich durch das Fahrradleasing Geld sparen. Statt der größeren Investition in ein Fahrrad oder E-Bike, zahlt der Arbeitnehmende beim Leasing nur kleine monatliche Raten. Viele Anbieter sind dabei nicht an bestimmte Marken gebunden. Darum ist es meistens möglich, dass sich der Mitarbeiter genau den Fahrradtyp oder die Fahrrad-Marke aussuchen kann, die er sich vorstellt. Je nach Vertrag des Arbeitgebers mit einem Leasinganbieter können aber auch Preis, Art des Rades und spezielles Zubehör vorgegeben sein.

Auch die Fahrrad-Versicherung, wie etwa eine Vollkasko­versicherung, ein Diebstahlschutz, der Ersatz von Verschleißteilen sowie Services und Inspektionen sind meist inkludiert. So hat etwa bei BusinessBike jedes Fahrrad eine Vollkaskoversicherung und einen europaweiten Pick-up Service bei Pannen.

Am Ende der Leasinglaufzeit, die in der Regel 36 Monate umfasst, ist es möglich sich ein neues Rad zum weiteren Leasing auszusuchen. So bleiben die Räder auf dem neuesten Stand der Technik und es werden keine teuren Reparaturen notwendig. Das alte Rad muss dabei nicht gekauft werden, kann aber oftmals zu einem Restwert erworben werden. Dabei muss die Differenz zwischen dem Marktwert für das gebrauchte Fahrrad und dem tatsächlich gezahlten Preis als geldwerter Vorteil versteuert werden. Viele Leasingfirmen übernehmen dabei diese Steuerlast.

Vorteile des Bikeleasings für Apothekeninhaberinnen und -inhaber

Legen Apothekeninhaber bei ihrem Apothekenkonzept verstärkt ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit, so fügt sich das Angebot, Mitarbeitenden ein Fahrradleasing anzubieten, gut in das nachhaltige Gesamtbild ein. Der Mitarbeiter tut zudem etwas für seine Gesundheit, indem er sich regelmäßig bewegt, was ebenfalls dem Unternehmen zugute­kommen kann, da Krankheitstage möglicherweise zurückgehen – auch weil überfüllte öffentliche Verkehrsmittel weniger genutzt werden und die Ansteckungsgefahr somit sinkt. Das Prinzip des Fahrradleasings kann also gewissermaßen als modernes betriebliches Gesundheitsmanagement angesehen werden bzw. ein solches sinnvoll ergänzen. Insgesamt kann es dazu beitragen, das Image der Apotheke zu verbessern und sie als modern, umweltbewusst und mitarbeiterfreundlich zu präsentieren. Mitarbeiterparkplätze von Apotheken, die mit Parkplatzmangel zu kämpfen haben, werden entlastet. Diese können dann von Angestellten genutzt werden, für die ein Dienstrad etwa wegen eines zu weiten Weges zur Arbeit nicht infrage kommt.
 

Vorteile eines Dienstrades für Arbeitgeber und -nehmer im Überblick:

  • Diensträder sind für ein Unternehmen deutlich kostengünstiger als Dienstwagen
  • Diensträder werden steuerlich gefördert
  • Radfahren trägt zur Gesundheit bei und ist umweltfreundlich
  • Arbeitnehmer erhalten ein Fahrrad, dass sie sich vielleicht privat aus Kostengründen nicht anschaffen würden
  • Nervenzehrende Staus auf dem Arbeitsweg können umgangen und öffentliche Verkehrsmittel vermieden werden

On top bildet das Fahrradleasing als Zusatzangebot zum regulären Gehalt eine Motivation für die Mitarbeiter und kann als eines von mehreren Benefits für bestehende Angestellte angeboten werden oder als Anreiz beim Recruiting von neuen Mitarbeitenden dienen.

Ein großer Pluspunkt stellt für viele Unternehmen der finanzielle Vorteil dar. So verursacht das Fahrradleasing im Falle der Gehaltsumwandlung für den Arbeitgeber keinerlei Kosten. Zusätzlich spart sich der Arbeitgeber sogar Lohnnebenkosten, da das Bruttogehalt durch die Leasingrate bei der Gehaltsumwandlung sinkt. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten sind die Leasingraten als Betriebskosten absetzbar.

Auch ist der organisatorische Aufwand nicht allzu groß. Die Anmeldung bei den Leasingfirmen funktioniert meist schnell. In vielen Fällen auch die Rücknahme: Ist der Mitarbeiter in Fällen, wie längere Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit oder Kündigung nicht mehr verfügbar, wird das Rad je nach Anbieter meist kostenlos beim Mitarbeitenden abgeholt.

Kann jeder Betrieb Fahrradleasing anbieten?

Im Prinzip können alle Unternehmen ihren Angestellten Fahrradleasing anbieten. Jedoch widerspricht eine Gehaltsumwandlung in Sachleistungen teils dem Tarifvertragsgesetz. Aus diesem Grund wird Fahrradleasing, das auf einer Gehaltsumwandlung fußt, von einigen Tarifverträgen ausgeschlossen. Immer möglich ist jedoch das Leasing als Gehaltsplus zu behandeln, wenn also der Arbeitgeber die Raten für das Rad komplett übernimmt. Ebenso kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter eines Betriebs ein Dienstrad bekommen, wenn der Arbeitgeber es anbietet. Einige Betriebe schließen davon allerdings befristet angestellte Personen und Auszubildende aus. Um hierbei niemanden zu benachteiligen, haben manche Anbieter aber auch für diese Personengruppen passende Lösungen ausgearbeitet.

Dienstrad speziell für Apotheken

Die Firma Business Bike bietet speziell für Apotheken das sogenannte „Apothekenbike“ an. Verglichen mit Diensträdern für andere Branchen gibt es keine großen Unterschiede. Allerdings gibt es die Sonderkondition, dass alle dem Apothekerverband angeschlossenen Apotheken auf den Bruttoanschaffungswert zusätzlich etwa 3% sparen können. Was gibt es noch zu beachten?

Wie bei Dienstwagen oder anderen Betriebsmitteln gehört es zu den Aufgaben des Arbeitgebers, sich um den betriebssicheren Zustand des Dienstrades zu kümmern. So muss das Rad einmal jährlich im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) durchgecheckt werden. Die Kosten für die jährlichen Servicechecks sind meist in den Leasingraten ohne Zusatzkosten inkludiert.

Welche Anbieter von Fahrradleasing gibt es? (Auswahl)

Kritikpunkte, Kehrseiten, Fallstricke von Jobrädern

Auf den ersten Blick scheint ein Dienstrad also eine tolle Sache zu sein. Doch es gibt auch Kehrseiten und Kritikpunkte zu bedenken. Die Leasingraten erscheinen zwar gering, dennoch schmälern sie durch Entgeltumwandlung natürlich das Bruttogehalt des Mitarbeitenden. Dies wirkt sich auch auf die Berechnung der Sozialabgaben aus. Ein vorab prüfender Blick bezüglich der eigenen finanziellen Situation ist hier ratsam. Denn in der Folge sinken auch die zu bezahlenden Rentenbeiträge, was letztlich auch den späteren Rentenanspruch vermindert.

Hierbei hat der Mitarbeitende das Nachsehen, während sich der Arbeitgeber Lohnnebenkosten spart, wenn er die Leasing-Raten als Betriebsausgaben geltend macht. Jedoch ist es möglich, dass Arbeitgeber diese Ersparnis ausgleichen, in dem sie das Dienstrad bezuschussen.

Versteckte Kosten von Diensträdern

Und auch wenn ein Dienstrad steuerlich geltend gemacht werden kann, bergen Verträge auf Grund ihrer Komplexität oftmals die Gefahr intransparenter Kosten. Die tatsächlichen Kosten können höher ausfallen, als die monatliche Leasingrate vermuten lässt. Auch hier gilt es, sich vor Abschluss des Leasing-Vertrags genau mit Steuern, Versicherungen und sonstigen Gebühren auseinanderzusetzen und sich die exakten Kosten ermitteln zu lassen. So ist es vermeidbar, dass verdeckte Ausgaben den geldwerten Vorteil schmälern.

Ist ein Mitarbeiter beim Blick auf die geringeren Rentenabgaben besorgt, kann auch eine (einmalige) Gehaltserhöhung angeboten werden, speziell für die Anschaffung eines eigenen Fahrrads – ganz ohne Leasing-Vertrag. Doch Vorsicht: Gehaltserhöhungen müssen voll versteuert werden.

Sicherheit im Berufsverkehr

Der Städtische Berufsverkehr ist mitunter herausfordernd und auch in ländlichen Gebieten bergen Wege, etwa über Bundesstraßen, Gefahren. Diese Strecken sind für einen Fahrradpendler mit Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr mit einem größeren Risiko verbunden als für Autofahrer oder Pendler mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Verletzungsgefahr durch Verkehrsunfälle kann das Risiko für Arbeitsausfälle erhöhen, was wiederum mit höheren Kosten für den Betrieb verbunden ist. Auch mit Unfällen verbundene Haftungsfragen können Nachteile des Fahrrad­leasings darstellen.

Nachhaltigkeit nicht gleich Nachhaltigkeit

Und obwohl Fahrradfahren verglichen mit Autofahren die vermeintlich umweltfreundlichere Alternative darstellt, hat auch die Herstellung und Entsorgung von Diensträdern einen ökologischen Fußabdruck. Bevor man also einem Mitarbeiter ein Fahrrad anbietet, das er schließlich nicht oder kaum nutzt, lohnt es sich auch über andere Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation nachzudenken.

Neben diesen sicherheits-, umwelt- und kostenrelevanten Kritikpunkten können auch weitere Kehrseiten des Dienstradleasings – je nach anbietender Apotheke – zum Tragen kommen (siehe Kasten „Vorteile eines Dienstrades für Arbeitgeber und -nehmer im Überblick“).

Auswahl eines Anbieters

Zuallererst muss die Frage geklärt werden, ob das Angebot, Diensträder für die eigenen Angestellten anzubieten, für die jeweilige Apotheke überhaupt Sinn ergibt. Obwohl Diensträder zahlreiche Vorteile bieten, gibt es auch Kritikpunkte, die nicht ignoriert werden dürfen und auch muss bedacht werden, dass nicht jeder Mitarbeiterbonus zu jeder Apotheke passt. Hier kann gemeinsam mit den Mitarbeitern abgewogen und geprüft und letzten Endes entschieden werden. Fällt die Antwort positiv aus, steht als Nächstes die Wahl eines passenden Leasing-Gebers an. Es gibt viele verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Serviceleistungen auf dem Markt. Es lohnt sich mehrere Leasinganbieter zu vergleichen, um den richtigen für die eigenen Apotheke und die interessierten Mitarbeiter zu finden.

Im Hinblick auf negative Aspekte des Dienstradleasings kann die Auswahl eines guten Leasing-Anbieters einige der Nachteile abfedern. So sollte die Sicherheit mit an oberster Stelle stehen, und durch das Bereitstellen von hochwertigen Fahrrädern gewährleistet sein. Teils ist es sinnvoll Schulungsprogramme zur Förderung sicheren Fahrens zu durchlaufen. Inkludierte Wartungs- und Reparaturleistungen sorgen ebenfalls für die Sicherheit des Dienstrades, und auch transparente Kostenstrukturen, Versicherungen und klare Regelungen bei Diebstahl, Unfall und sonstigen Schäden sind wichtig. Ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit, wie etwa Recycling von alten Batterien oder Fahrräder mit geringem ökologischen Fußabdruck anzubieten sowie ein gewisses Maß an Flexibilität, was Vertragslaufzeiten, Fahrradübernahme und andere Bedingungen betrifft, runden ein gutes Leasing-Angebot ab.

Trotz des vermeintlich geringen organisatorischen Aufwands gibt es beim Abschluss eines Leasingvertrages einiges zu beachten. So sollte schriftlich festgehalten werden, was bei einer Kündigung mit Vertrag und Fahrrad geschieht und welche Möglichkeiten es dann für Arbeitgeber und -nehmer gibt. Ebenso ist es ratsam, sich über das Radzubehör zu unterhalten. Hierfür muss anfangs festgelegt werden, welche Teile dazu gehören dürfen. Fest verbaute Gegenstände, wie Klickpedale oder teils auch Navigationsgeräte zählen meist zum Zubehör dazu. Wichtig ist ebenfalls ein sicheres Fahrradschloss. Zusätzlich sollten Vertragsdetails geprüft werden, wie etwa, wo das Rad in der Nacht abgestellt werden darf und wie es zu sichern ist. Ebenso sollte aus dem Vertrag der Umgang mit Transport-, Unfall-, und Sturzschäden hervorgehen. Zuletzt darf nicht vergessen werden, die Gehaltsabrechnung entsprechend anzupassen.

Nachteile von Fahrradleasing

  • Komplexe Verträge können versteckte Kosten bergen.
  • Auswirkungen der Gehaltsumwandlung auf Sozial­abgaben müssen geprüft werden.
  • Risiko für Unfälle unter Umständen bei Fahrrad­fahrern erhöht
  • Wetterbedingungen können zur Herausforderung werden.
  • Arbeitswege für manche Mitarbeiter zu weit zum Fahrradfahren
  • Lange Anfahrtswege zur Arbeit können anstrengend sein oder Verspätungen mit sich bringen, was sich negativ auf Leistung und Produktivität auswirken kann.
  • Fehlende Auflademöglichkeiten im Betrieb können bei der Nutzung von E-Bikes problematisch sein.
  • Eventuell eingeschränkte Flexibilität bei der (privaten) Verwendung des Rades, wenn die Nutzung an den bestimmten Arbeitnehmer gebunden ist.
  • Wartung und Reparaturen können – je nach Vertrag – zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand mit sich bringen.
  • Ausreichend Platz für die sichere Aufbewahrung in der Apotheke nötig
  • Nicht alle Mitarbeiter eigenen sich physisch für die Nutzung eines Fahrrades, ggf. Beurteilung durch einen Betriebsarzt notwendig
  • Produktion und Entsorgung von Fahrrädern belasten die Umwelt.

Abschließend sollte bedacht werden, dass nicht jeder Mitarbeiter von der Idee eines Dienstrades begeistert ist. Zu lange Arbeitswege oder eine körperliche Einschränkung sind nur zwei Argumente, warum sich ein Mitarbeiter dagegen entscheiden könnte. Um als Arbeitgeber bestimmte Personengruppen durch das Angebot eines Dienstrades nicht zu bevorzugen und andere zu benachteiligen, müssen Alternativen als weitere Benefits angeboten werden. |

Literatur

Bankowsky R. Wie Dienstrad-Leasing funktioniert und wann es sich lohnt. Business Wissen, abgerufen am 08. Mai 2024

Bike-Leasing für Arbeitnehmer mit freier Radauswahl. BusinessBike, abgerufen am 08. Mai 2024, https://www.businessbike.de/de/

Das Dienstrad für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständige. Bikeleasing.de, abgerufen am 13. Mai 2024, https://bikeleasing.de/Business

Dienstrad Leasing - aber einfach. Eurorad, abgerufen am 13. Mai 2024, www.eurorad.de/

Fahrrad & E-Bike Leasing: Dein Dienstrad mit BusinessBike. BusinessBike, abgerufen am 08. Mai 2024, https://www.businessbike.de/de/

Fahrradleasing für Apotheken. BusinessBike, abgerufen am 08. Mai 2024, https://www.businessbike.de/de/

Fahrrad-Leasing-Service Sieger. Mein-dienstrad.de, abgerufen am 13. Mai 2024, www.mein-dienstrad.de/

Hallo Fahrradleasing Hallo Zukunft. JobRad, abgerufen am 13. Mai 2024, www.jobrad.org/

Häufige Fragen für interessierte Arbeitnehmer:innen. JobRad, abgerufen am 10. Mai 2024, www.jobrad.org/wissen/faq.html

Jobrad-Nachteile 2023: Ein ausführlicher Überblick, fairventure Dienstrad, abgerufen am 10. Mai 2024, https://dienstrad.fairventure.de/jobrad-nachteile-ein-ueberblick

Linke M. Dienstrad statt Dienstwagen: ein guter Deal? Finanzfluss, abgerufen am 13. Mai 2024, www.finanzfluss.de/blog/dienstrad-leasen/

Schwendemann A. So funktioniert das Dienstradleasing, Haufe Akademie 2021, www.haufe.de/personal/hr-management/dienstfahrrad-welche-leasing-modelle-es-gibt_80_515924.html


Michaela Theresia Schwarz, Apothekerin, PTA, DAZ-Autorin
redaktion@daz.online


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