Wegen Lieferengpass zu bedenken

Methylphenidat-Hartkapseln seit Mitte Juli auf Substitutionsausschlussliste

Stuttgart - 26.08.2024, 12:30 Uhr

Nicht immer ist bei Methylphenidat eine Wirkung bis in den Abend erwünscht: Bei zu langer Wirkdauer kann es zu Schlafstörungen kommen. (Foto: omar / AdobeStock)

Nicht immer ist bei Methylphenidat eine Wirkung bis in den Abend erwünscht: Bei zu langer Wirkdauer kann es zu Schlafstörungen kommen. (Foto: omar / AdobeStock)


Bei Arzneimitteln gegen ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) gibt es derzeit Lieferschwierigkeiten. Bei einem potenziellen Präparate-Wechsel sollte beachtet werden, dass Methylphenidat-Hartkapseln mit unterschiedlichen sofort und verzögert freisetzenden Wirkstoffanteilen seit Mitte Juli auf der Substitutionsausschlussliste stehen.

Dass Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat nicht einfach so ausgetauscht werden sollten, ist schon länger bekannt. Aktuell in Erinnerung rufen sollte man sich das aufgrund der derzeit bestehenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln gegen ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung). 

Seit Mitte Juli stehen speziell Methylphenidat-Hartkapseln „mit veränderter Wirkstofffreisetzung mit unterschiedlichen sofort und verzögert freisetzenden Wirkstoffanteilen (z. B. 50 %/50 % und 30 %/70 %)“ zudem in Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Auf dieser sogenannten Substitutionsausschlussliste werden Arzneimittel aufgeführt, die „von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel“ ausgeschlossen sind. 

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Austausch verboten, Austausch erlaubt

Wie aus den tragenden Gründen zum Beschluss des G-BA hervorgeht, erfolgte die Aufnahme in die Substitutionsausschlussliste „ausgehend von einem Hinweis aus der Versorgung sowie auf Basis“ von Unterlagen wie der Fachinformation. Selbst wenn Wirkstärke und Packungsgröße von Methylphenidat-Präparaten gleich sind (siehe § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V), dürfen sie seit Mitte Juli also nicht mehr ausgetauscht werden, wenn sie unterschiedliche sofort und verzögert freisetzende Wirkstoffanteile enthalten. 

Zum pharmazeutischen Hintergrund erklärt der G-BA:


„Alle marktverfügbaren Methylphenidat-haltigen Arzneimittel haben ihre therapeutische Berechtigung. Nicht immer ist jedoch eine Wirkung bis in den Abend erwünscht, da es bei zu langer Wirkdauer zu Schlafstörungen kommen kann. Die Präparate sind daher nicht automatisch umso besser, je länger sie wirken. Die Verfügbarkeit unterschiedlicher schnell und lang wirksamer Methylphenidat-haltiger Arzneimittel ermöglicht insofern eine individuell dosierte, dem Tagesverlauf und den Bedürfnissen der Betroffenen angepasste Behandlung, auch unter Beachtung möglicher Nebenwirkungen. Dies im Rahmen des therapeutischen Gesamtkonzeptes zu beurteilen, ist Aufgabe des verordnenden Arztes oder der verordnenden Ärztin.“

Tragende Gründe zum G-BA-Beschluss vom 21. März 2024  


Die allgemeine Ausnahme vom Substitutionsgebot für den Wirkstoff Methylphenidat sieht der G-BA hingegen nicht gerechtfertigt. Zur Erinnerung: Bei Arzneimitteln von der Substitutionsausschlussliste sind Wirkstoffverordnungen nicht zulässig.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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