Kabinettsbeschluss zum Gesundes-Herz-Gesetz

Overwiening: Präventionsleistungen nur mit Apothekern in der Apotheke

Berlin - 28.08.2024, 17:50 Uhr

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening macht deutlich, dass das Gesundes-Herz-Gesetz und das Apotheken-Reformgesetz nicht zusammenpassen. (Foto: IMAGO / Metodi Popow)

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening macht deutlich, dass das Gesundes-Herz-Gesetz und das Apotheken-Reformgesetz nicht zusammenpassen. (Foto: IMAGO / Metodi Popow)


ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening begrüßt, dass die Bundesregierung mit besserer Früherkennung und Vorsorge die Herzgesundheit stärken will. Apotheken seien aufgeschlossen für neue Präventionsleistungen – aber nur, wenn der Bundesgesundheitsminister von seinen derzeitigen Plänen für eine Apothekenreform abrückt.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf für das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) beschlossen. Einige Einwände waren zuvor aufgegriffen worden. Insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss ist froh, nun nicht mehr außen vor zu sein und „die Gefahr, dass die Gesundheitsversorgung stärker in Richtung Staatsmedizin rückt“, zunächst einmal deutlich reduziert ist.

Grundsätzlich positiv steht auch die ABDA den Zielen des Gesetzes gegenüber. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Herzgesundheit der Bevölkerung verbessern und die Früherkennung kardiovaskulärer Risiken mit dem ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ (GHG) intensivieren will“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einer Pressemitteilung. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. „Es ist nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen“. 

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Neue pDL – Fass ohne Boden?

Overwienig weist darauf hin, dass Apotheken schon jetzt Präventionsmaßnahmen anbieten, die dazu beitragen, schwere Krankheitsverläufe bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. „Die ABDA steht einer Ausweitung dieser Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und wird sich diesbezüglich konstruktiv in das nun anstehende parlamentarische Verfahren einbringen.“ 

Wie genau die angedachten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) konzipiert werden sollen, ist noch unklar. Hingegen ist Apotheken klar, dass sie diese nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist. Dabei müssten die Investitionskosten, die durch die Anschaffung der Messgeräte zu erwarten sind, berücksichtigt und erstattet werden. Overwiening erinnert: „Bisher leiden die Apotheken aufgrund des seit elf Jahren bestehenden Honorar-Stillstands, des immensen Kostendrucks und des Personalmangels unter einer erheblichen Unterfinanzierung.“

Mit versorgungsfeindlichen Reformideen nicht vereinbar

Wie schon zuvor in der Stellungnahme zum Referentenentwurf weist die ABDA darauf hin, dass die vorgesehenen Präventionsleistungen für Apotheken nur möglich sind, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) „von seinen versorgungsfeindlichen Ideen in der geplanten Apothekenreform abrückt“. Die bisherigen Entwürfe des Apotheken-Reformgesetzes sehen vor, die Möglichkeit zu schaffen, dass Apotheken ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apotheker betrieben werden können. „Um Prävention im Sinne des GHG leisten zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss“, unterstreicht die ABDA-Präsidentin. „Nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken, in denen Apothekerinnen und Apotheker jederzeit anwesend sind, ist eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert.“

Völlig kontraproduktiv sei, dass das BMG mit der geplanten Apothekenreform den für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Vergütungstopf abschmelzen wolle, um die Notdienste der Apotheken besser zu vergüten. „Sowohl die pDL als auch die Nacht- und Notdienste sind für die Bevölkerung essenzielle Leistungen, von denen die Patientinnen und Patienten nur profitieren, wenn Apotheken sie wirtschaftlich erbringen können“, so Overwieinig.

Der Regierungsentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sollte ursprünglich zusammen mit dem für das GHG auf den Weg gebracht werden. Doch ersterer hängt derzeit fest. Minister Karl Lauterbach (SPD) hat Probleme, seine Pläne der FDP schmackhaft zu machen. Und selbst aus seiner eigenen Partei weht ihm auf Landesebene einiger Gegenwind entgegen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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