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Überwachung der EU-Versender
FDP Thüringen fordert bilaterales Abkommen mit den Niederlanden
Seit vielen Jahren beklagen deutsche Arzneimittelgroßhändler fehlende Temperaturkontrollen beim Transport von Arzneimitteln durch die niederländischen Versender. Robert-Martin Montag, Thüringer Landtagsabgeordneter der FDP, hat sich hinter diese Forderungen gestellt und will ein bilaterales Abkommen mit den Niederlanden.
Der thüringische Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag (FDP) fordert, dass Lücken bei der Überwachung von ausländischen Arzneimittelversandhändlern geschlossen werden müssen. In einer Pressemitteilung von diesem Dienstag verweist er auf Berichte darüber, dass bei den niederländischen Versendern die in Deutschland geltenden Temperaturstandards nicht eingehalten werden – ein altbekanntes Problem. Da die deutschen Behörden in den Niederlanden keine Zugriffs- und Kontrollrechte hätten, bestehe der Zustand fort: „Es kann nicht sein, dass Pakete mit Medikamenten stundenlang nicht sachgerechten Temperaturen ausgesetzt werden. Denn abweichende Temperaturen können die Qualität und Wirksamkeit von Medikamenten beeinflussen“, erklärt Montag.
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Deshalb fordert der FDP-Politiker, der sich im Landtagswahlkampf auch für Apotheken starkgemacht hat, dass länderübergreifende Kontrollmöglichkeiten gegenüber den ausländischen Arzneimittelversendern geschaffen werden. Dafür könne man sich an den „Good Manufacturing Practice“ (GMP) Kontrollen orientieren, bei denen ausländische Produktionsstätten durch multinationale Inspektionsteams auf die Einhaltung von Produktionsrichtlinien hin überprüft werden. Es würde vermutlich einige Jahre dauern, die EU-Regelungen dahingehend anzupassen, dass solche multinationalen Audits auch bei den Versendern durchgeführt werden, so Montag.
Deshalb fordert er Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu auf, mit den Niederlanden vorab ein bilaterales Abkommen zu erwirken: „Dieses Abkommen muss den klaren Plan haben, dass deutsche Behörden zusammen mit den zuständigen niederländischen Behörden die Apotheken, welche verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden wollen, gemeinsam prüfen können.“
Phagro: „Es geht um die Gesundheit“
Unterstützung für diesen Vorschlag kommt vom Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). Dieser fordert bereits seit Jahren, dass die strengen Distributionsvorschriften für den Großhandel auch für die EU-Versender gelten müssten.
Der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag unterstrich in einer Pressemitteilung von diesem Mittwoch: „Arzneimittel-Versender sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Temperaturbedingungen zu erfüllen. Eine Kontrolle erfolgt jedoch nicht. Das geht zu Lasten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Die Aufsichtsbehörden müssen den Versand genauso überwachen wie den Pharmagroßhandel.“ Der deutsche Arzneimittelgroßhandel unterliege strengen Richtlinien und Kontrollen unter anderem zur Einhaltung der Temperatur. Viele Arzneimittel seien sehr temperaturanfällig, von daher sei es nicht tolerierbar, dass auch im Sommer Sendungen aus dem Ausland ohne die in Deutschland vorgeschriebene Kühlung erfolgen. „So kann es nicht weitergehen“, betont Freitag: „Es geht um die Gesundheit von Menschen, die sich auf die Wirksamkeit ihrer Medikamente verlassen.“
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