Kommentar zum Deutschen Apothekertag

Spart ihn euch doch einfach!

Stuttgart - 30.08.2024, 13:45 Uhr

Mit einer Satzungsänderung, die kommendes Jahr in Kraft tritt, droht der Deutsche Apothekertag zum reinen Schaulaufen zu verkommen. (Foto: DAZ / Schelbert)

Mit einer Satzungsänderung, die kommendes Jahr in Kraft tritt, droht der Deutsche Apothekertag zum reinen Schaulaufen zu verkommen. (Foto: DAZ / Schelbert)


Auf der Website der Bundesärztekammer wird der Deutsche Ärztetag als „Parlament der Ärzteschaft“ bezeichnet. In Analogie dazu wird manchmal vom Deutschen Apothekertag als „Apothekerparlament“ gesprochen. Das hat noch nie gestimmt – und mit der neuen Satzung der ABDA verliert der Apothekertag weiter an Bedeutung. Warum ihn dann nicht gleich abschaffen?, fragt sich DAZ-Herausgeber Benjamin Wessinger.

Es gibt viele Parallelen zwischen dem Deutschen Apothekertag und dem Deutschen Ärztetag. Beide finden – mit wenigen Ausnahmen in Krisenzeiten – jährlich statt, beide sind „Hauptversammlungen“, beide dienen der berufspolitischen Willensbildung des Berufs.

Aber es gibt auch wesentliche Unterschiede: Der Deutsche Ärztetag wählt den Präsidenten und den Vorstand der Bundesärztekammer, verabschiedet den Haushalt, entscheidet über die Kostenverteilung zwischen den Mitgliedsorganisationen und entlastet den Vorstand. Der Vergleich mit einem Parlament ist also zutreffend, weil wesentliche Rechte eines Parlaments, wie das Haushaltsrecht, tatsächlich von den Delegierten des Deutschen Ärztetags ausgeübt werden.

Bei den Apothekern ist das anders. Diese Rechte, vor allem Wahlen, aber auch die Beschlüsse über den Haushalt und die Satzung, nimmt nach § 3 Abs. 2 der ABDA-Satzung die Mitgliederversammlung wahr. Der Apothekertag hat dagegen nur eine einzige Aufgabe: „Die Hauptversammlung dient der berufspolitischen Willensbildung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker.“ (§ 4 Abs. 1). Aber immerhin folgt bisher in Absatz 2: „Beschlüsse der Hauptversammlung sind für das Handeln der Bundesvereinigung und ihrer Organe verpflichtend, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung nach § 3 Abs. 2 gegeben ist.“

Doch das ändert sich mit der bei der Mitgliederversammlung im Juni beschlossenen Satzungsänderung nun. Die Hauptversammlung wird nicht länger als „Organ der Bundesvereinigung“ aufgeführt, ihre Beschlüsse sind nicht mehr bindend, sondern nur noch „sachgerecht zu berücksichtigen“.

Die neue Satzung soll die ABDA „schlanker machen“ und die Entscheidungsfindung beschleunigen. Wenn aber alljährlich hunderte Delegierte aus ganz Deutschland zusammenkommen, um drei Tage zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen, die dann nicht einmal mehr bindend sind – dann ist das das Gegenteil von schlank und effizient.

Schlank und effizient sollte vor allem der hauptamtliche Apparat der Standesvertretung sein. Die Debatten über die Zukunft des Berufsstands, über seine Aufgaben, die dafür notwendige Ausbildung usw. müssen dagegen breit und ausführlich geführt werden. Als Forum dieser Debatte ist der Apothekertag unverzichtbar. Schade, dass die ABDA-Mitgliedsorganisationen das ganz offensichtlich nicht so sehen. Statt den Apothekertag zu stärken, z.B. in dem man ihn die ABDA-Präsidentin bzw. den Präsidenten wählen lässt, wird er zur Alibi-Veranstaltung herabgestuft. Da liegt der Gedanke nahe, sich den ganzen Aufwand zu sparen und den Deutschen Apothekertag ganz abzuschaffen. Das wäre wenigstens konsequent – aber aus den vorgenannten Gründen auch ein großer Fehler!

So bleibt, dass die neue Satzung eine große Chance auslässt: Dem Apothekertag die Bedeutung zu geben, die er angesichts der Situation des Berufsstandes längst haben müsste. Dann würde vielleicht auch der Gesundheitsminister wieder einmal vorbeischauen – wie er das bei den Ärzten selbstverständlich jedes Jahr tut.


Dr. Benjamin Wessinger (wes)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Konsequent, aber ungeschickt - oder falsch?

von Michael Mischer am 02.09.2024 um 10:55 Uhr

Wie auch an anderer Stelle bereits angerissen: Der Unterschied liegt in der Struktur!

Die Bundesärztekammer als Verein zur Koordinierung der Landesärztekammern beruft den Deutschen Ärztetag als Mitgliederversammlung ein. Über die 17 Landesärztekammer, die wie bei uns Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist somit jede:r Ärztin/Arzt in der BÄK vertreten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Berufsverbände niedergelassener Ärztinnen und Ärzte kommen darin nicht vor.

Die Mitglieder der ABDA sind aber nicht die Apotheker:innen, sondern die Kammern und die Verbände. Diese vertreten zwar indirekt die Apotheker:innen, aber manche sind (über die Verbände) quasi doppelt vertreten. Damit lag die Macht in der ABDA schon immer bei der ABDA-MV, und die Regelungsänderung macht das nur transparent.

Wollte man das ändern, müsste die Bundesapothekerkammer ähnlich die die Bundesärztekammer verfasst werden. Das würde aber eine Auflösung der ABDA bedeuten und Fragen der Finanzierung einer wirklich wahrnehmbaren Bundesapothekerkammer nach sich ziehen.

Ist das sinnvoll? Darüber kann man geteilter Meinung sein - denn die den DAT bisher oft prägenden wirtschaftlichen Fragen wären dann gar nicht mehr in dessen Kernkompetenz, da ja nur partiell Kammeraufgabe.

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DAT - spart ihn Euch

von Dr. Hardt am 30.08.2024 um 19:15 Uhr

Danke Herr Wessinger
Die Selbstverzwergung der Apotheker in der Selbstverwaltung.
…und das Insiderwissen liegt bei den hauptamtlichen (GF) der ABDA und der 34 Mitgliedsorganisationen. Die führen ja im Hintergrund die Gespräche und ziehen die Fäden. Und die haben jetzt ihre Position weiter gefestigt gegen das Ehrenamt und die Delegierten des DAT. Nur die wenigsten Ehrenamtler blicken durch oder wollen überhaupt durchblicken. Denn dann wäre ein Plan und ein Ziel zu etablieren. Erinnern wir uns a den DAT 2014 und 2015 und das Konzept 2030!!? Schon damals (und vorher auch) haben viele geunkt „warum nicht 2020, und was ist in 2017?“ Heute ist bald 2025, „na und“ fragt die immer noch gleiche GF Truppe… neues Haus, neue Büros, neue und mehr MA - alles super! - ??? Die Apotheken sterben….
Ein Rätsel, warum Frau Overwiening und alle anderen das mitmachen…

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stimmt vollumfänglich . . .

von Uwe Hansmann am 30.08.2024 um 14:49 Uhr

aber: Wenn denn die Bedeutung der Beschlüsse der Apothekertage der vergangenen 20 Jahre Einfluß auf politische Entscheidungen gehabt hätte, dann wären wir heute sicher weiter mit all unseren berechtigten Forderungen.
Insofern eigentlich alles wumpe, oder?

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