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Kommentar zum Deutschen Apothekertag
Spart ihn euch doch einfach!
Auf der Website der Bundesärztekammer wird der Deutsche Ärztetag als „Parlament der Ärzteschaft“ bezeichnet. In Analogie dazu wird manchmal vom Deutschen Apothekertag als „Apothekerparlament“ gesprochen. Das hat noch nie gestimmt – und mit der neuen Satzung der ABDA verliert der Apothekertag weiter an Bedeutung. Warum ihn dann nicht gleich abschaffen?, fragt sich DAZ-Herausgeber Benjamin Wessinger.
Es gibt viele Parallelen zwischen dem Deutschen Apothekertag und dem Deutschen Ärztetag. Beide finden – mit wenigen Ausnahmen in Krisenzeiten – jährlich statt, beide sind „Hauptversammlungen“, beide dienen der berufspolitischen Willensbildung des Berufs.
Aber es gibt auch wesentliche Unterschiede: Der Deutsche Ärztetag wählt den Präsidenten und den Vorstand der Bundesärztekammer, verabschiedet den Haushalt, entscheidet über die Kostenverteilung zwischen den Mitgliedsorganisationen und entlastet den Vorstand. Der Vergleich mit einem Parlament ist also zutreffend, weil wesentliche Rechte eines Parlaments, wie das Haushaltsrecht, tatsächlich von den Delegierten des Deutschen Ärztetags ausgeübt werden.
Bei den Apothekern ist das anders. Diese Rechte, vor allem Wahlen, aber auch die Beschlüsse über den Haushalt und die Satzung, nimmt nach § 3 Abs. 2 der ABDA-Satzung die Mitgliederversammlung wahr. Der Apothekertag hat dagegen nur eine einzige Aufgabe: „Die Hauptversammlung dient der berufspolitischen Willensbildung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker.“ (§ 4 Abs. 1). Aber immerhin folgt bisher in Absatz 2: „Beschlüsse der Hauptversammlung sind für das Handeln der Bundesvereinigung und ihrer Organe verpflichtend, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung nach § 3 Abs. 2 gegeben ist.“
Doch das ändert sich mit der bei der Mitgliederversammlung im Juni beschlossenen Satzungsänderung nun. Die Hauptversammlung wird nicht länger als „Organ der Bundesvereinigung“ aufgeführt, ihre Beschlüsse sind nicht mehr bindend, sondern nur noch „sachgerecht zu berücksichtigen“.
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Beschlüsse des Apothekertags verlieren Bindungswirkung für die ABDA
Die neue Satzung soll die ABDA „schlanker machen“ und die Entscheidungsfindung beschleunigen. Wenn aber alljährlich hunderte Delegierte aus ganz Deutschland zusammenkommen, um drei Tage zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen, die dann nicht einmal mehr bindend sind – dann ist das das Gegenteil von schlank und effizient.
Schlank und effizient sollte vor allem der hauptamtliche Apparat der Standesvertretung sein. Die Debatten über die Zukunft des Berufsstands, über seine Aufgaben, die dafür notwendige Ausbildung usw. müssen dagegen breit und ausführlich geführt werden. Als Forum dieser Debatte ist der Apothekertag unverzichtbar. Schade, dass die ABDA-Mitgliedsorganisationen das ganz offensichtlich nicht so sehen. Statt den Apothekertag zu stärken, z.B. in dem man ihn die ABDA-Präsidentin bzw. den Präsidenten wählen lässt, wird er zur Alibi-Veranstaltung herabgestuft. Da liegt der Gedanke nahe, sich den ganzen Aufwand zu sparen und den Deutschen Apothekertag ganz abzuschaffen. Das wäre wenigstens konsequent – aber aus den vorgenannten Gründen auch ein großer Fehler!
So bleibt, dass die neue Satzung eine große Chance auslässt: Dem Apothekertag die Bedeutung zu geben, die er angesichts der Situation des Berufsstandes längst haben müsste. Dann würde vielleicht auch der Gesundheitsminister wieder einmal vorbeischauen – wie er das bei den Ärzten selbstverständlich jedes Jahr tut.
3 Kommentare
Konsequent, aber ungeschickt - oder falsch?
von Michael Mischer am 02.09.2024 um 10:55 Uhr
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DAT - spart ihn Euch
von Dr. Hardt am 30.08.2024 um 19:15 Uhr
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stimmt vollumfänglich . . .
von Uwe Hansmann am 30.08.2024 um 14:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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