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Arbeitsplanung der SPD-Bundestagsfraktion
Ein vager Zeitplan für die Apothekenreform
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Arbeitsplanung für das zweite Halbjahr 2024 vorgelegt. Demnach rechnet auch die Fraktion des Bundesgesundheitsministers damit, dass sich die Verabschiedung der Apothekenreform ins nächste Jahr verschiebt.
Die Planungsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion hat zusammengestellt, was sie im zweiten Halbjahr 2024 noch alles vorhat. Das 60-seitige Dokument dient als Vorlage für die Klausursitzungen des Geschäftsführenden Vorstandes sowie des Fraktionsvorstandes und der Fraktion in dieser Woche. In ihm finden sich auch acht Vorhaben aus dem Gesundheitsbereich. Die Gesetze sind an sich bekannt, aber die Übersicht samt Zeitplan doch interessant.
Noch in diesem Jahr sollen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, und das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz unter Dach und Fach gebracht werden. Alle vier haben schon die erste Runde im Bundestag hinter sich, die 2./3. Lesung steht noch aus. Für Apotheken ist von diesen Vorhaben insbesondere die Notfallreform von Bedeutung. In ihrem Rahmen ist eine neue Stellung für notdienstpraxisversorgende Apotheken geplant – sie sollen spezielle Versorgungsverträge schließen. Gibt es einen solchen Vertrag nicht, ist für Notärzte ein eingeschränktes Dispensierrecht vorgesehen.
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Weiterhin nennt der Arbeitsplan der SPD-Fraktion das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (BIPAM-Errichtungsgesetz, BIPAM: Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin). Hierfür ist die erste Lesung im Bundestag noch im September angesetzt – weiter geht die Planung offenbar noch nicht.
Und dann gibt es noch drei Vorhaben, für die als Zeitplan das vierte Quartal 2024 bzw. das erste Quartal 2025 genannt sind. Das ist das Apotheken-Reformgesetz, das Gesundes-Herz-Gesetz und die Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende – sie alle sind noch nicht ins parlamentarische Verfahren eingestiegen.
Auch wenn es hier wieder wie ein Gleichlauf von Apothekenreform und Gesundes-Herz-Gesetz aussieht – derzeit hat letzteres einen klaren Vorsprung, da es bereits vom Kabinett beschlossen wurde. Die Apothekenreform ist regierungsintern nach wie vor nicht abgestimmt. Ein Kabinettsbeschluss noch im September ist zwar avisiert, aber noch nicht in trockenen Tüchern.
Wann das Apotheken-Reformgesetz in Kraft treten kann (und wie es dann aussieht) ist also noch keine ausgemachte Sache. Während der erste Referentenentwurf vorsah, dass die neuen Honorarregelungen für Apotheken zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, war es in der ersten Überarbeitung bereits der 1. April 2025. Und in der nächsten Fassung hieß es nur noch: Die Änderungen in § 3 der Arzneimittelpreisverordnung, die eine leichte Erhöhung des Fixums und eine Absenkung des prozentualen Apothekenzuschlags vorsehen, treten am „Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche“ in Kraft.
3 Kommentare
Das wird zu spät sein!
von Uwe Hansmann am 03.09.2024 um 17:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Das wird zu spät sein
von Ulrich Ströh am 03.09.2024 um 17:55 Uhr
AW: Das wird zu spät sein
von Michael Zeimke am 04.09.2024 um 8:08 Uhr
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