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G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie
Dreifach-Grippeimpfstoffe und RSV-Impfung für Ältere werden Kassenleistung
Zwei auf einen Streich: Mit Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird die einmalige RSV-Impfung für ältere Menschen Kassenleistung; auch setzt der G-BA die STIKO-Empfehlung bei Grippeimpfstoffen um, die künftig möglichst nur dreifach sein sollen.
Ältere Menschen ab 75 Jahren sollen einmalig gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) geimpft werden, ebenso ab 60-jährige Risikopatienten mit Grunderkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Das rät die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungs-Richtlinie diesen STIKO-Empfehlungen angepasst, sodass die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten die Kosten der RSV-Impfung übernehmen. Die STIKO empfahl im Epidemiologischen Bulletin 32|2024 die beiden damals zugelassenen und proteinbasierten RSV-Impfstoffe Abrysvo® von Pfizer oder Arexvy von GlaxoSmithKline (GSK) als Standard- und Indikationsimpfung in den entsprechenden Altersgruppen. Mittlerweile gibt es einen neueN mRNA-Impfstoff, mResvia von Moderna, den die STIKO damals nicht berücksichtigt hatte.
Einmalige RSV-Impfung
Derzeit ist lediglich eine Impfung vorgesehen. Ob Wiederholungsimpfungen vonnöten sind, konnte die STIKO anhand der aktuellen Datenlage nicht sagen. Auch gibt es derzeit keine STIKO-Empfehlung, ob Schwangere sich ebenfalls gegen RSV impfen lassen sollen.
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STIKO rät zur Dreifach-Grippeimpfung
Die Änderung der Schutzimfpungs-Richtlinie kommt nicht allein. Der G-BA nutzt sie für einen weiteren Switch, denn: Die STIKO rät mittlerweile wieder – wie auch WHO und EMA – bevorzugt zu Dreifachgrippeimpfstoffen ohne die zweite Influenza-B-Yamagata-Komponente, statt zum tetravalenten Grippeschutz. Auch in diesem Punkt hat der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie aktualisiert, folgt den Empfehlungen der STIKO und verweist dort „nicht mehr auf den zwingenden Einsatz von Vierfach-Impfstoffen“, erklärt der G-BA. Bei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 könnten auch solche mit Vierfach-Kombination verwendet werden – was der Fall sein wird. Bis auf die einzige Lebendvakzine von AstraZeneca, Fluenz 2024/25, vermarkten alle Grippeimpfstoffhersteller hierzulande ausschließlich Vierfachgrippeimpfstoffe. Die Verfügbarkeit der Dreifach-Kombination als sogenannter Totimpfstoff wird laut G-BA erst ab der Grippesaison 2025/26 erwartet. Mit der beschlossenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie will der G-BA eine „verlässliche Planungsgrundlage“ für die Impfstoff-Bereitstellung für die Grippesaison 2025/26 schaffen.
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