Sachsen-Anhalt

Notfall-Gesetz: Münch kritisiert unnötige Doppelstrukturen

Berlin - 06.09.2024, 15:15 Uhr

Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch. (Foto: AK-SA)

Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch. (Foto: AK-SA)


Nicht nur die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Apothekenreform macht der Apothekerschaft Sorgen. Auch das Notfall-Gesetz birgt Gefahren für den Berufsstand. Das erläuterte der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch, dem CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Krull.

Das Bundesgesundheitsministerium will bis zum Jahresende noch mehrere Gesetzesvorhaben umsetzen. Für die Apothekerschaft ist dabei nicht nur die Apothekenreform von Interesse. Das machte der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch, nun beim Besuch des CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Krull in seiner Nordpark-Apotheke in Magdeburg Anfang des Monats deutlich.

„Das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum Notfall-Gesetz schafft unnötige Doppelstrukturen, durch die das derzeit bestehende sehr gut funktionierende flächendeckende Notdienstsystem der Apotheken nicht mehr aufrecht zu erhalten sein wird“, sagte Münch laut einer Pressemitteilung von diesem Freitag.

Krull sitzt im Gesundheitsausschuss des Landtags, doch diese Problemdarstellung war ihm neu. „Da müssen wir das Innenministerium mit ins Boot holen, denn dort ist das Thema verortet“, erklärte er.

Mehr zum Thema

Regierungsentwurf für Notfall-GEsetz

Die Rolle der Apotheken in der Notfall-Reform

ABDA-Stellungnahme zum Notfall-Gesetz

Absage an Parallelstrukturen und Dispensierrecht

Noch drängender, sagte Münch, sei aber die Apothekenreform, die Apotheken ohne Apotheker möglich machen will. „Damit wird die flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln massiv verschlechtert. Gerade auf dem flachen Land wird es immer schwerer, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden und die Wege werden immer länger.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete pflichtete ihm bei. „Dann würden die Patienten die Leidtragenden sein, denen eine kompetente und barrierefreie wohnortnahe Arzneimittelversorgung fehlen würde.“ Gerade diese kleinteilige Struktur habe sich bewährt und gewährleistete eine solide Patientenversorgung. Diese müsse erhalten bleiben“, so der Politiker.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.