Für Privatversicherte

Gothaer führt E-Rezept ein

11.09.2024, 12:30 Uhr

Über die Gematik-App lassen sich auch Privatrezepte einlösen. (Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk)

Über die Gematik-App lassen sich auch Privatrezepte einlösen. (Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk)


Vollversicherte Kund*innen der Gothaer Krankenversicherung haben ab sofort die Möglichkeit, sich elektronische Rezepte ausstellen zu lassen. Benötigt wird dafür die einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR), außerdem müssen sich die Patient*innen in der Gothaer ePA-App registrieren.

Während Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte seit Jahresbeginn elektronisch ausgestellt werden müssen, ist die Nutzung für PKV-Versicherte freiwillig. Seit kurzem ist dies auch technisch möglich. Wie die Gothaer Krankenversicherung an diesem Mittwoch mitteilt, bietet auch sie jetzt ihren vollversicherten Kund*innen die Möglichkeit, sich E-Rezepte ausstellen zu lassen. Laut eigener Aussage als eine der ersten PKVen in Deutschland. Eine weitere ist beispielsweise die Allianz.

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Wie geht es weiter mit dem E-Rezept?

Die E-Rezepte können über die Gematik-App eingesehen, an die Wunsch-Apotheke übermittelt und dort eingelöst werden. Voraussetzung für die Nutzung der App ist die Installation und Einrichtung der elektronischen Patiententakte (ePA)-App der Gothaer. Zudem ist die Einlösung über den Ausdruck des Tokens möglich. 

Auch Online-Check-In möglich

Für die Ausstellung benötigt die Praxis lediglich die jeweilige Krankenversichertennummer (KVNR). Die kann nun per Online-Check an die Praxis übermittelt werden – ebenfalls ein neues digitales Angebot. Der Online Check-in biete für vollversicherte Kund*innen eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte, reduziere die Fehleranfälligkeit und erhöhe gleichzeitig die Sicherheit bei Anmeldeprozessen in der jeweiligen Arztpraxis, erläutert die Versicherung. Für den Check-in muss demnach der von der Praxis zur Verfügung gestellte QR-Code über die Gothaer ePA-App gescannt werden. Nach Zustimmung zur Datenübermittlung werden die persönlichen Daten an die Praxis übermittelt und in deren System übernommen.

Anders als bei GKV-Versicherten, bei denen die Karte jedes Quartal neu eingelesen werden muss, soll in der Regel ein einmaliger Online-Check pro Versichertem und Praxis genügen. Das heißt, für Folgerezepte muss die Arztpraxis nicht aufgesucht werden.

Und auch die Erstattung soll durch das E-Rezept leichter werden. Laut Gothaer können Kostenbelege zu eingelösten E-Rezepten direkt an die GesundheitsApp weitergeleitet werden.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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