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Kooperation von TK und Teleclinic
Hubmann befürchtet Einflussnahme von DocMorris
Die Kooperation zwischen der Techniker Krankenkasse und Teleclinic nährt Befürchtungen der Apotheken, dass so weitere Patient*innen dem Online-Arzneimittelhandel zugeschanzt werden sollen. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann, pocht auf die Einhaltung von Datenschutz und Makelverbot.
In dieser Woche gab die Techniker Krankenkasse (TK) bekannt, dass sie zukünftig mit der Teleclinic GmbH zusammenarbeiten wird – einem Tochterunternehmen der Doc Morris AG. Sie soll ab dem 1. Dezember die Betreuung des TK-Ärztezentrums übernehmen, einem kasseneigenen Portal für Telemedizin.
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Zwar versicherten die TK und Teleclinic auch gegenüber der DAZ, dass die Unabhängigkeit zum Mutterkonzern Doc Morris vertraglich festgelegt sei. Interessenkonflikte könnten so ausgeschlossen werden, wird behauptet. Auch in puncto Datenschutz versuchte die TK Bedenken zu entkräften. Daten von Versicherten würden nicht von Teleclinic an deren Mutterkonzern übermittelt, heißt es.
Hubmann zweifelt an Unabhängigkeit
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Hans-Peter Hubmann hat da – so wie sicher viele Apotheker*innen – seine Zweifel. Die freie Arzt- und Apothekenwahl sei eines der „wichtigsten Verbraucherrechte im Gesundheitswesen“, betont er in einem an diesem Mittwoch im ABDA-Newsroom veröffentlichten Statement. Ohne Einfluss von Werbeangeboten müssten sich Patient*innen selbst eine Arztpraxis und Apotheke aussuchen können. Durch die Kooperation der TK mit Teleclinic sieht Hubmann diesen Grundsatz in Gefahr: „Wenn nun eine Krankenkasse und die Tochter-Gesellschaft einer ausländischen Versandapotheke gemeinsame Sache machen, liegt zumindest der Gedanke nahe, dass Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) künftig in Richtung Versandhandel gelotst werden.“
Datenschutz in Gefahr?
Auch den Beteuerungen zur Sicherung des Datenschutzes gegenüber zeigte sich Hubmann skeptisch: Es sei nicht das erste Mal, dass die TK eine Zusammenarbeit eingeht, „in der der Datenschutz nicht richtig beachtet wird.“ Hierbei dürfte Hubmann die einstige Partnerschaft der Krankenkasse mit dem Anbieter Ada Health im Sinn haben. Dieser hatte einen KI-basierten Syptomcheck angeboten. Nachdem IT-Experten Datenschutzmängel offengelegt hatten, beendete die TK 2019 ihre Zusammenarbeit mit Ada.
Beachtung des Makelverbots
Hubmann erinnerte auch an das Makelverbot: Demnach ist es Dritten verboten, (E-)Rezepte zu sammeln und an ausgewählte Apotheken zu vermitteln, um daraus einen Vorteil für sich oder andere zu erlangen.
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Vor dem Hintergrund der neuen Kooperation zwischen TK und Teleclinic mahnt Hubmann zu besonderer Wachsamkeit: „Im Sinne aller Versicherten sollten die zuständigen Aufsichts- und Datenschutzbehörden bei solchen Konstellationen ganz besonders genau hinschauen, dass Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet sind. Die Apotheken müssen sich darauf verlassen können, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden.“
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