AMK warnt vor eigenständigem Absetzen

Fischiger Geruch Metformin-haltiger Tabletten schreckt Patienten ab

Stuttgart - 12.09.2024, 16:00 Uhr

Metformin-haltige Arzneimittel können penetrant und fischig riechen. (Foto: Krakenimages.com/AdobeStocke)

Metformin-haltige Arzneimittel können penetrant und fischig riechen. 
(Foto: Krakenimages.com/AdobeStocke)


Ganz neu ist es nicht: In den Jahren 2021 bis 2023 hat die AMK schon an die 300 Spontanberichte zu Metformin-haltigen Arzneimitteln erhalten. In 113 Fällen berichten die Patient*innen vom „penetranten“, „widerlichen“ oder „fischigen“ Geruch der Filmtabletten. Es traten auch Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen auf. Nun warnt die AMK erneut davor, die Tabletten eigenständig abzusetzen. 

Treten Fälle auf, bei denen Patient*innen über den unangenehmen Geruch ihrer Metformin-Tabletten berichten, sollten Apotheker*innen die Betroffenen sachlich über die möglichen Ursachen des Geruchs aufklären und über die Hintergründe informieren: Metformin ist ein orales Antidiabetikum aus der Gruppe der Biguanide. Aufgrund der Abspaltung von Aminogruppen können Metformin-haltige Arzneimittel einen charakteristischen Eigengeruch entwickeln. Schon in sehr geringer Konzentration, kann dieser als unangenehmer Geruch und Geschmack wahrgenommen werden. Wichtig ist es, deutlich zu machen, dass der Geruch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit oder Sicherheit des Medikaments hat. Die Behandlung sollte nicht eigenständig abgesetzt werden. 

Praktische Tipps zur Verbesserung der Einnahmetreue 

Sollte der Geruch für die Patienten ein Problem darstellen, können zunächst einfache Maßnahmen vorgeschlagen werden. Beispielsweise könnte das „Auslüften“ der Tabletten nach dem Ausblistern gegen den Geruch helfen. Auch die Einnahme des Medikaments während einer Mahlzeit kann die Akzeptanz verbessern.

Herstellerwechsel als Option 

Wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg zeigen und die Einnahme weiterhin problematisch ist, kann ein Wechsel des Herstellers in Betracht gezogen werden. Dies ist durch die Angabe pharmazeutischer Bedenken mit einer Sonder-PZN und einer entsprechenden Begründung, wie etwa „Geruch/Non-Adhärenz“, möglich. Apotheker*innen sollten hierbei eine individuelle Entscheidung treffen, die auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist.

Kein Präparat geruchslos 

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) hat eine aufschlussreiche Untersuchung durchgeführt, die den unangenehmen Geruch von Metformin-haltigen Arzneimitteln unter die Lupe nimmt. Dabei wurde jeweils eine Charge von elf verschiedenen Monopräparaten getestet und das Ergebnis zeigt: Keines der Präparate konnte als geruchsneutral eingestuft werden. Bereits direkt nach dem Ausblistern empfanden die Testpersonen die Gerüche als störend, und auch nach 15 Minuten war keine Besserung festzustellen. Die beschriebenen Gerüche reichten von fischig (aminartig) über lösemittelartig bis hin zu rauchig. Besonders häufig betroffen waren die Präparate der 1 A Pharma GmbH und Hexal AG, die sowohl unmittelbar nach dem Öffnen als auch nach einer Viertelstunde als besonders intensiv riechend wahrgenommen wurden.

Diese Ergebnisse sind kein Zufall: Die AMK erhält überproportional viele Beschwerden zum Geruch dieser beiden Hersteller, was die Untersuchungsergebnisse zusätzlich untermauert.

Die AMK bittet Apotheken daher, in solchen Fällen nicht nur fachlich kompetent, sondern auch empathisch zu reagieren, um sicherzustellen, dass Patienten ihre Therapie weiterhin zuverlässig fortführen. Außerdem bittet sie darum, unerwünschte Wirkungen sowie ungewöhnliche Gerüche von Arzneimitteln über das UAW-Formular an die AMK zu melden.

 


Sarah Decker-Izzo, Apothekerin, DAZ-Redakteurin
redaktion@daz.online


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