Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes

Änderungen bei Festbeträgen zum 1. und 15. Oktober

Süsel - 25.09.2024, 13:45 Uhr

(Foto: DAZ/Schelbert)

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Zum 1. Oktober treten einige Änderungen bei Festbeträgen in Kraft. Wie immer sollten Apotheken verfolgen, wie sich die Preise der betroffenen Fertigarzneimittel entwickeln. Außerdem werden ab 15. Oktober bei einzelnen Paracetamol-Präparaten die ausgesetzten Festbeträge wieder angewendet.

Der GKV-Spitzenverband hat am 12. August einige Beschlüsse zur Festsetzung von Festbeträgen getroffen. Diese treten am 1. Oktober 2024 in Kraft. 

Dabei werden die Festbeträge in sieben Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel neu festgesetzt. Dazu gehören die folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1:

  • Desferasirox in festen oralen Darreichungsformen,
  • Eslicarbazepin in festen oralen Darreichungsformen,
  • Fingolimod in oralen Darreichungsformen,
  • Lacosamid in festen oralen Darreichungsformen und
  • Sunitinib in oralen Darreichungsformen.

Außerdem werden die Festbeträge in zwei Gruppen der Stufe 2 neu festgesetzt. Dies betrifft erstens Arzneimittel mit dem rekombinanten Blutgerinnungsfaktor VIII und zweitens DPP-4-Inhibitoren in oralen Darreichungsformen. Die letztgenannte Gruppe enthält die Wirkstoffe Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin.

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat kürzlich – wie stets bei Festbetragsänderungen – auf die Gefahr eines Lagerwertverlustes hingewiesen. Dieser kann entstehen, wenn die Hersteller bei sinkenden Festbeträgen ihre Preise reduzieren. Anderenfalls können den Patienten Mehrkosten entstehen.

Wiederanwendung von Festbeträgen ab 15. Oktober

Eine weitere Änderung bei Festbeträgen wird zum 15. Oktober 2024 wirksam. Dabei geht es um Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern, deren Festbeträge auf der Grundlage von Beschlüssen vom 20. November 2023 aufgehoben worden waren. Für einzelne Fertigarzneimittel mit Paracetamol werden diese Festbeträge ab dem 15. Oktober wieder anzuwenden sein. Dies betrifft die Handelspräparate Ben-u-ron direkt Granulat 250 und 500 mg, Ben-u-ron Saft sowie Ben-u-ron Zäpfchen in den Stärken 75, 125 und 250 mg.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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