Grenzüberschreitender Arzneimittelversandhandel

Länderliste: FA pocht auf Aktualisierungspflicht

Berlin - 26.09.2024, 13:45 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit muss nach Ansicht der Freien Apothekerschaft seine „Länderliste“ aktualisieren. (Foto: DAZ)

Das Bundesministerium für Gesundheit muss nach Ansicht der Freien Apothekerschaft seine „Länderliste“ aktualisieren. (Foto: DAZ)


Die Freie Apothekerschaft bleibt bei der Länderliste am Ball: Sie hat nun auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben, mit dem das BMG verpflichtet werden soll, die Niederlande von dieser Liste zu streichen.

Im Eilverfahren hatte die Freie Apothekerschaft (FA) kürzlich eine Schlappe hinnehmen müssen: Das Verwaltungsgericht Köln wies ihren Antrag ab, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu verpflichten, die sogenannte Länderliste zu aktualisieren und die Niederlande von ihr zu streichen. Das Gericht befand das Anliegen für nicht eilbedürftig. Die FA sieht nicht nur das anders, sie vermisst auch eine inhaltliche Erörterung der Frage, ob in den Niederlanden für den Arzneimittelversand mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Das Beschwerdeverfahren läuft bereits.

Nachdem auch das BMG selbst mehr als drei Monate dem Antrag der FA auf Aktualisierung nicht nachgekommen ist, legt der Verein nun eine „ordentliche“ Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht nach: Sechs Apothekerinnen und Apotheker, vertreten durch FA-Anwalt Fiete Kalscheuer, wollen mit der finanziellen Unterstützung des Vereins klären lassen, wie es um die Sicherheitsstandards im Land von DocMorris und Shop Apotheke bestellt ist. Aus FA-Sicht sind sie nicht mit den deutschen vergleichbar – und das BMG müsste daher zu Konsequenzen verpflichtet sein. Die FA und ihr Anwalt meinen nämlich, dass das Ministerium eine Aktualisierungspflicht hat.

Hänel: Apothekenschutz ist Kundenschutz, ist Verbraucherschutz

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft zeigt sich weiter kampfbereit: „Wir geben nicht auf. Wir vertreten die berechtigten Interessen der Apotheker und damit auch ihrer Kunden in Deutschland. Apothekenschutz ist Kundenschutz, ist Verbraucherschutz“. Das BMG müsse endlich inhaltlich zur Frage Stellung nehmen, ob und wenn ja, auf welche Art und Weise, die niederländischen Arzneimittelversender vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Deutschland aufweisen. „Eine Antwort auf diese Fragen bleibt uns das Ministerium schuldig, aber auch den Kunden, die etwa wissen wollen, ob sie temperatursensible Medikamente bei einem niederländischen Arzneimittelversender bestellen können.“

Kalscheuer hofft auch noch, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Eilentscheidung der Vorinstanz revidiert. Allerdings dürfte es nicht ganz einfach sein, ein Gericht zu überzeugen, dass eine seit 2011 unangetastete Liste nun besonders eilig geändert werden müsste.

Die Länderliste, die laut Arzneimittelgesetz (§ 73 Abs. 1 Satz 3) „in regelmäßigen Abständen“ vom BMG veröffentlicht wird, führt EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten auf, „in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen“. 2005 geschah dies das erste Mal, seit 2011 ist diese Liste unverändert. Sie besagt, dass in den Niederlanden vergleichbare Standards bestehen, „soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

FA

von Dr. Radman am 26.09.2024 um 14:29 Uhr

Die FA tut was für die mickrigen Beiträge der Mitglieder. Spätestens jetzt sollten alle Pflichtmitglieder der Kammern in die FA eintreten. Wenn Sie bis jetzt noch nicht verstanden haben, was die FA für die gesamte Apothekerschaft leistet, werden Sie es nie verstehen.

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