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Stärkung des Pharmastandorts
Bundesrat lässt Medizinforschungsgesetz passieren
Der Bundesrat gibt grünes Licht für das Medizinforschungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Es beinhaltet allerdings nicht die von der ABDA geforderte Klarstellung bei den Skonti.
Klinische Forschung werde „besser, billiger, schneller“, Deutschland komme „zurück auf einen Spitzenplatz in der medizinischen Forschung“ – das erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Verabschiedung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) im Bundestag Anfang Juli.
Zuvor war noch einiges am Kabinettsentwurf geändert worden – die von der ABDA geforderte Skonto-Klarstellung wurde jedoch nicht aufgenommen. Unter anderem aber sollen Arzneimittel, deren klinische Prüfungen zu einem relevanten Anteil hierzulande durchgeführt wurden, von den „Leitplanken“ für die Preisverhandlungen befreit werden. Gefeilt wurde auch an den vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeiträgen. Die waren auch vom Bundesrat Mitte Mai abgelehnt worden.
An diesem Freitag nun ließen die Länder das Gesetz passieren. Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, nannte es einen „wesentlichen Baustein zur Pharmastrategie des Bundes“. Auch wenn man derzeit mit großer Sorge auf die Industrie insgesamt blicke, in der Pharmabranche sehe es anders aus. Ein wichtiges Signal sei bereits der Pharmagipfel im Bundeskanzleramt Ende November vergangenen Jahres gewesen. Er forderte allerdings, dass noch eine Reform der AMNOG-Leiplanken kommen müsse und kritisierte die geplante Schaffung einer Bundesethikkommission.
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Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) merkte an, dass es „gute Ansätze“ in dem Gesetz gebe. Er kritisierte allerdings, dass es anstelle von Bürokratieabbau weitere komplizierte Bestimmungen für Krankenhäuser bereithalte. Eine diesbezügliche Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, dies abzuschwächen oder zu streichen, wurde im Anschluss mehrheitlich als Entschließung gefasst.
Nachdem der Bundesrat grünes Licht gab, erklärte Lauterbach laut einer Pressemitteilung, man gebe Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisiere und beschleunige die Verfahren und stärke die Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Damit stärken wir den Forschungsstandort Deutschland.“
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt meist einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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