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Kommentar zu Rezeptur-Retaxationen
Hilfstaxe: Auf die Einkaufspreise kommt es an
Die Kündigung der Hilfstaxe war konsequent, weil alle Regelungen an steigende Preise angepasst werden müssen. Die Apotheken haben dabei zwar eine gute Position, aber ein neuer Streit über die Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung führt zu Retaxationen. DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn fürchtet, dass dabei das eigentliche Ziel aus dem Blickfeld geraten kann und begründet dies in einem Kommentar.
30.09.2024, 15:50 Uhr

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Rezeptur-Retaxe: Verbände unterstützen mit Mustereinspruch
Seit Jahresbeginn gelten aufgrund der Kündigung der Hilfstaxe die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung von Rezepturen. Nun gibt es die ersten Retaxationen. Die Verbände haben ihren Mitgliedern einen Mustereinspruch zur Verfügung gestellt.
Die Rezepturretaxwelle rollt an
Im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Apothekerverband die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe gekündigt. Seit Jahresbeginn gelten daher die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung der Rezepturen. Die Kassen hatten aber bereits angekündigt, dies nicht zu akzeptieren und beispielsweise Packungen nur anteilig zu bezahlen. Nun gibt es die ersten Retaxationen.
Was die Kündigung der Hilfstaxe in der Praxis bedeutet
Die Einkaufspreise für Rezeptursubstanzen bewegen sich schon lange weit jenseits der in der „Hilfstaxe“ festgelegten Listenpreise. Zum 31. Dezember 2023 wurde die Hilfstaxe vom DAV fristgerecht gekündigt. Wie erfolgt nun die Preisbildung für Rezepturen, die nach dem 1. Januar 2024 mit den Krankenkassen abgerechnet werden? Zwischen den Verhandlungspartnern gibt es unterschiedliche Auffassungen.