Neue Kontraindikation für Dydrogesteron-Kombi
Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Estradiol plus Dydrogesteron enthalten, müssen nach einem aktuellen Beschluss des Pharmakovigilanzausschusses der Europäischen Arzneimittel-Agentur (PRAC) in Zukunft in den Produktinformationen ein bestehendes Meningeom oder ein Meningeom in der Vorgeschichte als Kontraindikation aufführen. Hintergrund sind Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Dydrogesteron und dem Auftreten oder der Vergrößerung von Meningeomen (Tumore der Hirnhäute). Dydrogesteron-haltige Monopräparate enthalten die Kontraindikation bereits, in den Kombinationspräparaten ist eine ähnlich hohe Dosis enthalten. Eingesetzt wird die Wirkstoffkombination zur Hormonersatztherapie bei postmenopausalen Frauen.
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