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In geringen Mengen fördert Koffein die Wachsamkeit und Leistungsfähigkeit, hochkonzentrierte Koffeinpulver überdosiert man jedoch schnell mit schweren und teils tödlichen Nebenwirkungen. Davor warnt das BfR.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt höchstens 0,2 g Koffein als Einzeldosis für gesunde Erwachsene. Über den Tag verteilt hält die EFSA 0,4 g für gesundheitlich unbedenklich. Als akut tödlich gelten bereits 5 bis 10 g Koffein.
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Mit Kaffee erreicht man diese tödlichen Dosen kaum: Ein Mensch müsste – bei 0,09 g Koffein pro 200 ml Kaffee – etwa 10 Liter Kaffee trinken. Anders bei puren Koffeinpulvern: Hier enthalten 0,2 g Pulver auch 0,2 g Koffein, was einer Messerspitze entspricht, und ein bis zwei Teelöffel sind damit die bereits „potenziell akut tödliche Dosis“ von 5 bis 10 g Koffein, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Küchenwaage zu ungenau
Bei den im Handel angebotenen Pulver-Produkten sei die empfohlene Verzehrmenge zwar in der Regel angegeben (z. B. 0,2 g als Einzeldosis), allerdings eigneten sich herkömmliche Küchenwaagen nicht dafür, diese geringen Mengen abzuwiegen, da diese erst ab 1 g genau messen würden, erklärt das BfR. Wenig hilfreich seien auch die beigefügten Dosierlöffel.
Koffein wird unterschätzt
Zudem ist problematisch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Wirkung von hochkonzentriertem Koffeinpulver dem BfR zufolge leicht unterschätzen. Sie sei nicht mit Kaffeepulvern oder anderen koffeinhaltigen Lebensmitteln vergleichbar, warnt das Institut.
Koffeinhaltige Pulver als Nahrungsergänzungsmittel gibt es im Internet oder im Handel vor Ort. Manche Sportler:innen nutzen sie nach Wissen des BfR als sogenannte „Pre-Workout“-Produkte, um die Leistung zu steigern. Insbesondere online seien auch „reine oder hochkonzentrierte Koffein-Pulver erhältlich“, gerade bei diesen sei eine versehentliche Überdosierung mit gesundheitlicher Beeinträchtigungen schnell passiert.
Menschen reagieren unterschiedlich auf Koffein
Wie Koffein individuell wirkt, hängt davon ab, wie empfindlich jemand auf Koffein reagiert und wie stark er an die Substanz gewöhnt ist. Während geringe Dosen „durchaus positive Wirkungen haben und etwa die Wachsamkeit und Leistungsfähigkeit erhöhen“, könnten „starke Unruhe, Übelkeit, erhöhten Blutdruck, Herzrasen sowie Herzrhythmusstörungen“ bei hohen Mengen auftreten. Vergiftungen mit Koffeinpulvern sind dem BfR zufolge beschrieben, auch für Deutschland, wenn auch selten: „Eine junge Frau, die ohne Kenntnis der Dosierungsempfehlung versehentlich zwei Teelöffel hochkonzentriertes Koffeinpulver – etwa 9 g – eingenommen hatte, verstarb trotz intensivmedizinischer Behandlung“, berichtet das BfR.
Koffein als Nahrungsergänzungsmittel: ohne Zulassung
Das Problem bei Nahrungsergänzungsmitteln: Sie sind Lebensmittel und freiverkäuflich, sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren und werden behördlicherseits nicht auf Sicherheit oder Wirksamkeit geprüft, bevor sie in den Handel gelangen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen liegt bei Herstellern und Vertreibern. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) gibt vor, dass sie Angaben zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge tragen und einen Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf. Überwacht werden die Produkte auf dem Markt von den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.
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