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Erstattungsfähigkeit, Auseinzeln und mehr
Was es bei Verordnungen über Nirsevimab zu beachten gibt
Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) können bei Neugeborenen und Säuglingen schwere Verläufe nehmen. Mit Beyfortus (Nirsevimab) steht nun eine Propylaxe zur Verfügung. Doch in welchen Fällen wird sie von den Kassen erstattet? Und können Ärzte den Antikörper auf Sprechstundenbedarf verordnen? Und dann ist ja auch noch der Lieferengpass.
Nirsevimab (Beyfortus®) schützt Säuglinge und Kleinkinder vor schweren Erkrankungen, ausgelöst durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Der monoklonale Antikörper kann bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern, die jünger als 24 Monaten sind, angewendet werden. Durch die passive Immunisierung wird ein sofortiger Schutz gegen RSV aufgebaut [1].
Für wen ist Beyfortus® erstattungsfähig?
Am 20. September hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Mitglieder darauf hingewiesen, dass Nirsevimab bei gesunden Säuglingen nur zur Prophylaxe für jeweils ihre erste RSV-Saison zugelassen sei. Im Winter 2023/24 geborene Säuglinge hätten zwar einen Rechtsanspruch auf die Immunisierung im ersten Lebensjahr, es handelt sich jedoch um einen Off-Label-Gebrauch, da sie bereits ihre zweite RSV-Saison erleben. Daher sei die Immunisierung nicht erstattungsfähig.
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Nach Rücksprache mit dem Hersteller kam am 17. Oktober dann die Entwarnung von der KBV: Sanofi habe seine Zulassung konkretisiert. Das Unternehmen verweise auf ein Schreiben der Ständigen Impfkommission (STIKO), in dem diese die Indikation zur RSV-Prophylaxe konkret ausformuliert. Demnach liege auch für Kinder, die sich zwar rein kalendarisch in der zweiten RSV-Saison befinden, nach Expositionsgesichtspunkten aber erst in ihrer ersten RSV-Saison sein könnten, ein zulassungskonformer Einsatz vor. Die Immunisierung mit Nirsevimab sei daher unter dieser Voraussetzung auch für Säuglinge im ersten Lebensjahr erstattungsfähig, die während der vergangenen RSV-Saison geboren wurden.
Nicht über Sprechstundenbedarf verordnen
Derzeit gibt es jedoch einen Versorgungsengpass mit Beyfortus® und Unklarheiten bezüglich der Verordnung. Eine Packung in US-amerikanischer Aufmachung, die vom Hersteller aufgrund des Engpasses zur Verfügung gestellt wurde, enthält fünf Dosen Nirsevimab. Da Einzelpackungen nicht verfügbar sind, stellen sich viele Arztpraxen die Frage, ob sie die Fünferpackung auf Sprechstundenbedarf verordnen dürfen. Auf Nachfrage der DAZ stellt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg klar, dass Beyfortus® nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden kann. Arztpraxen sollen daher ein Kassenrezept auf den Namen des Kindes ausstellen, das die RSV-Prophylaxe erhalten soll. Apotheken hingegen könnten Beyfortus® aus der 5er-Packung auseinzeln, so der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Die Abrechnung erfolgt nach § 3 Abs. 5 Satz 2 AMPreisV:
„Sofern die abzugebende Menge nicht in der Verschreibung vorgeschrieben oder gesetzlich bestimmt ist, haben die Apotheken, soweit mit den Kostenträgern nichts anderes vereinbart ist, die kleinste im Verkehr befindliche Packung zu berechnen. Satz 1 gilt auch in dem Fall, dass statt der verschriebenen Packungsgröße die verschriebene Menge des Arzneimittels als Teilmenge aus einer Packung abgegeben wird, die größer ist als die verschriebene Packungsgröße.“
Es kann also 1er-Packung abgerechnet werden.
In Nordrhein über SSB
Die Vertragspartner in Nordrhein haben sich darauf verständigt, dass der Antikörper ab dem 1. Oktober 2024 über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezugsfähig ist. *
*Hinweis: dieser Artikel wurde am 30.10. um die Informationen zur Verordnung in Nordrhein ergänzt.
Quellen
Antworten auf häufig gestellte Fragen – RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus von Sanofi) bei Neugeborenen und Säuglingen, www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html, Stand: 22.10.2024https://www.kvno.de/meta-navigation/suche/news/nachricht/rsv-prophylaxe-fuer-kinder-im-ersten-lebensjahr-kann-beginnen-verguetung-geregelt
2 Kommentare
In Nordrhein: Nirsevimab im SSB
von AGrLev am 30.10.2024 um 8:06 Uhr
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AW: In Nordrhein: Nirsevimab im SSB
von DAZ-Redaktion am 30.10.2024 um 10:34 Uhr
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