Vorstandswahl bei der Bundesapothekerkammer

Wer kommt, wer geht?

Berlin - 30.10.2024, 17:50 Uhr

Drei BAK-Vorstandsmitglieder treten nicht mehr zur Wahl an – wer könnte ihnen folgen? (Foto: lumenphotos /AdobeStock)

Drei BAK-Vorstandsmitglieder treten nicht mehr zur Wahl an – wer könnte ihnen folgen? (Foto: lumenphotos /AdobeStock)


Drei amtierende Vorstände der Bundesapothekerkammer nehmen ihren Hut: Sowohl Präsident Thomas Benkert als auch seine Vizepräsidentin Ursula Funke und Beisitzer Dr. Dr. Georg Engel treten bei der anstehenden Vorstandswahl am 27. November nicht erneut an. Nach DAZ-Information laufen sich drei Kandidatinnen warm, um in das fünfköpfige Gremium nachzurücken. 

In diesem Jahr stehen wieder Wahlen an: Sowohl der Geschäftsführende Vorstand (nach der neuen Satzung ab 1. Januar 2025 nur noch als Vorstand bezeichnet) der Bundesapothekerkammer (BAK) als auch des Deutschen Apothekerverbands (DAV) wird sich neu aufstellen. Den Anfang macht am 27. November die BAK, gefolgt vom DAV (4. Dezember). Zuletzt wählt die Mitgliederversammlung am 11. Dezember die ABDA-Spitze für die kommenden vier Jahre.

BAK-Vorstand im Wandel 

Nach den jeweiligen Satzungen muss drei Wochen vor dem Wahltermin der Wahlaufsatz stehen, der die Wahlvorschläge enthält und durch Rundschreiben vom ABDA-Hauptgeschäftsführer bekanntzumachen ist. Für die BAK ergibt sich daraus der 6. November als Stichtag. Klar ist: Es wird Bewegung in den fünfköpfigen Vorstand kommen. Der amtierende Präsident Thomas Benkert aus Bayern wird nicht erneut antreten. Auch Vizepräsidentin Ursula Funke aus Hessen kandidiert nicht für eine weitere Amtszeit – sie wurde im Frühjahr zur Vizepräsidentin des Bundesverbands Freier Berufe gewählt und will sich auf diese Aufgabe sowie ihre Präsidentschaft in der Landesapothekerkammer Hessen konzentrieren. Der Krankenhausapotheker Dr. Dr. Georg Engel aus Mecklenburg-Vorpommern tritt nicht wieder an, wie er auf Nachfrage der DAZ erklärte.

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Zwei Mitglieder des aktuellen Vorstands wollen dem Vernehmen nach weitermachen: Dr. Armin Hoffmann aus Nordrhein und Dr. Hannes Müller aus Westfalen-Lippe. Wie es aus mehreren gut informierten Quellen heißt, soll Hoffmann neuer Präsident der BAK werden. Es wäre das erste Mal, dass ein Industrieapotheker das höchste Amt innerhalb der Bundesapothekerkammer bekleidet. Hoffmann selbst war für die DAZ nicht für eine Stellungnahme erreichbar. 

Unbestätigten Gerüchten zufolge könnte sich Müller als Hoffmanns Vize zur Wahl stellen. Das wäre zumindest nach den derzeit geltenden Regeln möglich – es ist nämlich keineswegs Pflicht, dass die Vorstandsmitglieder und damit auch Chef und Vize in ihren Heimatkammern Präsidentinnen und Präsidenten sein müssen. Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 der aktuellen BAK-Satzung reicht es aus, wenn sie „Mitglieder der Vorstände der Mitgliedskammern“ sind – und das trifft auf Müller zu.

Innovationskraft für den BAK-Vorstand 

Neu in den BAK-Vorstand aufrücken sollen Dr. Ina Lucas aus Berlin und Franziska Scharpf aus Bayern. Lucas bestätigte ihre Ambitionen gegenüber der DAZ, Scharf wollte eine mögliche Kandidatur zumindest nicht dementieren. Beide sind Mitinitiatorinnen der ABDA-Nachwuchsorganisation AByou und gelten als motivierte Apothekerinnen, die ihre Apotheken klar als pharmazeutische Dienstleistungsunternehmen im Markt positionieren. Beobachter erhoffen sich von diesen beiden Kolleginnen frischen Wind und neue Innovationskraft für die Bundesapothekerkammer.

Als fünftes Vorstandsmitglied ist die Krankenhausapothekerin Dr. Maike Fedders aus Sachen im Gespräch. Sollten Hoffmann, Müller, Lucas und Scharpf tatsächlich gewählt werden, müsste in jedem Fall ein nicht selbstständiges Mitglied die Vorstandsreihen komplettieren. Denn die BAK-Satzung fordert, dass zwei Mitglieder des Vorstands nicht selbständige beziehungsweise selbständige Apotheker sein müssen. Mit Müller, Lucas und Scharpf wären zwei Inhaberinnen und ein Inhaber vertreten – lediglich Hoffmann besitzt keine eigene Apotheke.

Neues Jahr, neue Satzung 

Im Jahr 2025 wird sich übrigens nicht nur der Vorstand der Bundesapothekerkammer verändern: Zum Jahreswechsel wird auch eine Satzungsänderung in Kraft treten, die für eine schlankere Struktur und effektivere Prozesse sorgen soll. So soll es in der BAK künftig nur noch den Vorstand und die Mitgliederversammlung geben. Der neue Vorstand entspricht dem bisherigen Geschäftsführenden Vorstand in seiner Zusammensetzung. Er kümmert sich um das Operative und setzt Ausschüsse und Kommissionen ein. Zudem bereitet er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor. Zusätzlich können Klausurtagungen angesetzt werden – zur vertieften Beratung einzelner Themen. Neu ist, dass sich die BAK künftig auf jene Aufgaben fokussieren soll, die allein in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Alles, was Kammern und Verbände betrifft, soll Sache der ABDA sein.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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