IhreApotheken.de gegen „Jauch-Rabatt“

Gericht verbietet Shop Apotheke 10-Euro-Gutschein-Werbung

Berlin - 14.11.2024, 15:00 Uhr

(Screenshot: shop-apotheke.com)

(Screenshot: shop-apotheke.com)


Seit es CardLink gibt, übertrumpfen sich die großen EU-Versender gegenseitig beim Buhlen um die Gunst der E-Rezept-Kunden. Auf einen Antrag von iA.de hat nun das Landgericht Frankfurt der Shop Apotheke die 10-Euro-Gutschein-Werbung untersagt.

Marketingkosten für seine Shop Apotheke scheut das niederländische Unternehmen Redcare Pharmacy in diesem Jahr nicht. Endlich hat Deutschland das E-Rezept – und mit CardLink gibt es seit Mai auch eine für den Versender handhabbare Einlösemöglichkeit der digitalen Verordnung. Das sollen auch alle, die hierzulande Arzneimittel benötigen, wissen. Und so wird auf allen Kanälen geworben. 

Wer CardLink das erste Mal nutzt, erhält bei Shop Apotheke einen 10-Euro-Gutschein. Verrechnet wird sofort innerhalb der Bestellung – zunächst mit der Zuzahlung, dann mit einer etwaigen Differenz zum Festbetrag und zum Schluss mit dem Preis von mitbestellten nicht verschreibungspflichtigen Produkten. Die Werbegesichter von Redcare sind der Moderator Günther Jauch und Schauspieler Christian Ulmen.

Unter anderem IhreApotheken.de – mittlerweile selbst mit CardLink ausgestattet – ging gegen diese Werbung vor. Ebenso gegen die Werbung für einen 10-Euro-Gutschein ab einem Bestellwert von 59 Euro, wenn erstmals über die Shop Apotheke-App bestellt wird. 

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Die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging Anfang Oktober raus. Nachdem sich der Versender hiervon erwartungsgemäß unbeeindruckt zeigte, stellte iA.de, vertreten durch den Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, einen Eilantrag beim Landgericht Frankfurt.

Wie der dem Zukunftspakt Apotheke zugehörige Plattformbetreiber an diesem Donnerstag mitteilt, hat das Landgericht am 8. November mündlich verhandelt. iA.de zufolge hatte Shop Apotheke in der Verhandlung argumentiert, dass der „Rezeptbonus“ in Höhe von 10 Euro lediglich der Imagewerbung diene (die nicht verboten ist) und nicht am Arzneimittelbezug festgemacht werden könne. Dies sieht man bei iA.de explizit anders: Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, sei schließlich eine Arzneimittelbestellung und damit ein Produktbezug zwingend.

Gericht: Shop Apotheke muss Werbung unterlassen

Das Gericht hat seine Entscheidung nunmehr zugunsten der Antragstellerin gefällt: Shop Apotheke hat die beanstandeten Werbemaßnahmen zu unterlassen. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass für Gutscheingewährungen, bei denen letztendlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verschenkt werden, kein Raum ist“, erklärt Douglas in der Pressemitteilung von iA.de.

Simon Bücher von iA.de ist zufrieden: „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung den verantwortungslosen Vertriebspraktiken von der Shop-Apotheke einen Riegel vorgeschoben. Wir bei IhreApotheken.de sind grundsätzlich offen für Wettbewerb, aber bitte zu gleichen Bedingungen“.

Und auch Michael Kuck, Chef der Mehrheitsgesellschafterin des Zukunftspakts Noweda, begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Schließlich seien Arzneimittel Waren der besonderen Art, die auch ein Risiko darstellen können. „Gerade die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten sollte daher immer in Kombination mit professioneller pharmazeutischer Beratung erfolgen. Dieses Bewusstsein wird von einer ‚Coupon-Mentalität‘ untergraben“, so Kuck.

Ob Shop Apotheke aus der Frankfurter Entscheidung die vom Gericht eingeforderten Konsequenzen zieht, muss sich zeigen. Noch ploppt einem auf der Webseite ein grinsender Günther Jauch auf – und beide Gutscheine finden sich dort in gewohnter Art beworben.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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