DAZ aktuell

HBA-Kostenerstattung für approbierte Angestellte

Anträge aus Apotheken können nach wie vor gestellt werden

jb/eda | Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass es auch für die Heilberufsausweise des approbierten Personals eine Kostenerstattung geben soll. Beantragt werden muss sie von den jeweiligen Inhaberinnen und Inhabern. Doch bis wann eigentlich? Und geht das für alle angestellten Approbierten?

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