Entmachtung der Hauptversammlung

ABDA-MV will Satzungsänderung nochmals diskutieren

Berlin - 21.11.2024, 13:45 Uhr

Die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags muss die ABDA künftig nur noch sachgerecht berücksichtigen. (Foto: DAZ/Schelbert)

Die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags muss die ABDA künftig nur noch sachgerecht berücksichtigen. (Foto: DAZ/Schelbert)


Die ABDA-Mitgliederversammlung wird sich bei ihrer Sitzung am 11. Dezember erneut mit Satzungsänderung befassen, die zum Jahreswechsel wirksam wird. Hintergrund ist ein Apothekertagsbeschluss, in dem die Delegierten fordern, die geplante Entmachtung des Deutschen Apothekertags zurückzunehmen und diesen stattdessen zu stärken. Bereits zuvor soll die MV laut Tagesordnung allerdings die Geschäftsordnung der Hauptversammlung an die Satzungsänderung anpassen – der Ausgang der Debatte dürfte somit vorherbestimmt sein.

Wie wird die ABDA-Mitgliederversammlung (MV) mit dem Apothekertagsbeschluss umgehen, die geplante Entmachtung der Hauptversammlung zurückzunehmen und diese stattdessen zu stärken? Diese Frage stellt sich derzeit auch vor dem Hintergrund, dass im Oktober in München aufseiten des Podiums wenig Motivation erkennbar war, das Thema nochmals aufzurollen. Nun ist klar: Die MV wird den Beschluss bei ihrer nächsten Sitzung am 11. Dezember zumindest diskutieren. So sieht es die Tagesordnung vor, die der DAZ vorliegt.

Der Ausgang der Debatte scheint jedoch vorherbestimmt – denn bereits einige Tagesordnungspunkte zuvor ist geplant, die Geschäftsordnung der Hauptversammlung an die Satzungsänderung anzupassen. Und auch das Stimmungsbild, das sich unter den Mitgliedsorganisationen abzeichnet, spricht dafür, dass es keine Anpassung der Satzungsänderung geben wird. Vorgesehen ist, dass die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags ihre Bindungswirkung für das Handeln der ABDA verlieren. Zudem wird die Hauptversammlung künftig kein Organ der ABDA mehr sein, sondern zu einer Institution umgewidmet.

Vereinzelt sind aus den Mitgliedsorganisationen kritische Stimmen zu vernehmen, ohne dass von ihnen jedoch konkrete Initiativen zu erwarten sind. Kampfbereit zeigte sich bisher lediglich die hessische Kammerpräsidentin Ursula Funke: Sie kündigte am gestrigen Mittwoch in Eschborn an, die Rücknahme dieses speziellen Teils der Satzungsänderung am 11. Dezember in Berlin unterstützen zu wollen. Eingebracht hatte den Antrag eine Gruppe von Delegierten, darunter Robin Brünn, Otto Quintus Russe, René Weigand und Stephan Tang von der Landesapothekerkammer Hessen. 


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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