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Von 198 auf 294 Euro
Kammer Berlin erhöht Beiträge für Angestellte deutlich
Angestellte Mitglieder der Apothekerkammer Berlin müssen im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen als bisher: Die Delegiertenversammlung beschloss am vergangenen Dienstagabend eine Erhöhung der Beiträge von 198 auf 294 Euro – das entspricht einem Plus von rund 50 Prozent.
Angestellte Apothekerinnen und Apotheker in Berlin müssen im Jahr 2025 fast 100 Euro mehr an ihre Kammer zahlen. Die Delegierten der Apothekerkammer Berlin beschlossen am vergangenen Dienstag, den Beitrag für das kommende Jahr auf 294 Euro festzuschreiben – bisher waren es 198 Euro gewesen. Das entspricht einer Erhöhung um fast die Hälfte. Dem Vernehmen nach war ursprünglich sogar ein noch kräftigerer Anstieg geplant – nun bleibt die 300-Euro-Marke vorerst unangetastet. Der Beschluss liegt der DAZ vor.
Auch für Inhaberinnen und Inhaber ergeben sich Änderungen: Ihr Basisbeitrag wird 2025 auf ebenfalls 294 Euro sinken. Bisher lag er bei 330 Euro. Der Umsatzfaktor entfällt (bisher 0,00029), der Rohertragsfaktor steigt von 0,0014 auf 0,004267. Damit richtet sich die Beitragshöhe für Betreiberinnen und Betreiber von Apotheken (das schließt auch Pacht und Verwaltung mit ein) künftig also sehr viel stärker am Rohgewinn aus, als es bisher der Fall war.
Überdies fasst die Kammer Berlin nun Gruppen von nichtselbstständigen Apothekerinnen und Apothekern zusammen, die bis dato unterschieden wurden. Nach der Beitragsstaffel von 2024 waren dies
- Kammermitglieder, die ihren Beruf selbstständig ausüben, ohne Betreiber oder Betreiberin einer Apotheke zu sein (354 Euro),
- Kammermitglieder, die in einem Angestelltenverhältnis bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt sind (198 Euro) und
- Kammermitglieder, die als Beamter oder Beamtin, Soldat oder Soldatin oder als Angestellter oder Angestellte im öffentlichen Dienst oder bei einer anerkannten Religionsgemeinschaft beschäftigt sind (198 Euro).
In Zukunft gilt für sie alle derselbe Beitragssatz in Höhe von 294 Euro. Davon abgegrenzt werden nur noch
- Kammermitglieder, die nicht berufstätig sind oder den Apothekerberuf nicht ausüben oder ausschließlich außerhalb des Kammerbereiches berufstätig sind (bisher 60 Euro, künftig 96 Euro) und
- Kammermitglieder, die Vollrente wegen Alters-, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente oder entsprechende Leistungen nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Vorschriften beziehen, wenn und soweit sie den Apothekerberuf nicht selbstständig ausüben und nicht nach Absatz 3 Nr. 1 berufstätig sind (bisher 30 Euro, künftig 48 Euro).
Eine Anfrage der DAZ mit Bitte um Stellungnahme ließ die Kammer Berlin bisher unbeantwortet.
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