BAV und AOK Bayern

Keine Einigung über neue Inkontinenzpauschale

28.11.2024, 10:45 Uhr

Der AOK Bayern schweben für Inkontinenzprodukte Preise vor, die für Apotheken laut Bayerischem Apothekerverband nicht wirtschaftlich sind.  (Foto: Михаил Решетников / AdobeStock)

Der AOK Bayern schweben für Inkontinenzprodukte Preise vor, die für Apotheken laut Bayerischem Apothekerverband nicht wirtschaftlich sind.  (Foto: Михаил Решетников / AdobeStock)


Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die AOK Bayern lassen ihren Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich zum 31. Januar 2025 enden. Die von der Kasse angebotene Preispauschale sei nicht angemessen, so der BAV. Apotheken, die dennoch weiter versorgen möchten, können Einzelverträge schließen.  

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) informierte seine Mitglieder bereits im Juni dieses Jahres über die Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrags über aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich gegenüber der AOK Bayern zum 30. Juni 2024. Damit die Patienten weiterhin versorgt werden können, sollte der Vertrag allerdings so lange gelten, bis ein Folgevertrag geschlossen wird. Doch dazu kam es nicht. Nach mehreren Gesprächen zwischen AOK Bayern und BAV stehe nun fest, dass eine Einigung nicht möglich sei, heißt es in einem Mitgliederrundschreiben des Verbands vom vergangenen Montag. 

Hintergrund: Die bisher vereinbarte Pauschale ist laut den Mitglieds-Apotheken nicht mehr vertretbar. Bemängelt wurden „die stark gestiegenen Kosten insbesondere im Bereich der Rohstoffe, Logistik, Energie und Personal“. Der BAV sehe sich „aus diesen Gründen gezwungen, die endgültige Beendigung dieses Vertrages in die Wege zu leiten.“

Laufender Vertrag gilt bis Ende Januar 

Der Hilfsmittelversorgungsvertrag besteht noch bis zum 31. Januar 2025. Die gegenwärtigen Pauschalen in Höhe von 19,08 Euro netto bzw. 22,71 Euro brutto sollen weiterhin gelten. Am 1. Februar 2025 treten sie dann endgültig außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Mitglieds-Apotheken nicht mehr berechtigt auf Grundlage des BAV-Vertrages ihre Patienten zu versorgen. Das soll sich auch auf Verordnungen beziehen, deren Versorgungszeitraum über den 31. Januar 2025 hinaus geht. 

Was ist zu beachten? 

Möchte eine Apotheke Versicherte der AOK Bayern weiterhin mit Inkontinenzhilfen versorgen, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, der dann nur zwischen der Kasse und der Apotheke gilt. Auch in diesem bleibe die Regelung zur aufzahlungsfreien Versorgung bestehen, informiert der BAV. Die Preispauschale von 20,59 Euro netto ist allerdings aus Verbandssicht „für eine langfristige Versorgung nicht ansatzweise wirtschaftlich darstellbar“.

Die bisher dem BAV-Vertrag beigetretenen Apotheken sind nun aufgefordert, der AOK Bayern bis zum 10. Dezember 2024 eine „explizite und verbindliche“ Rückmeldung zu geben, ob sie die Versorgung einstellen oder einen neuen Vertrag abschließen wollen. Laut dem Rundschreiben soll die AOK Bayern auf die betroffenen Apotheken schriftlich oder telefonisch zukommen. Sollten die Mitglieds-Apotheken sich gegen einen Vertrag entscheiden, können Verordnungen über aufsaugende Inkontinenzhilfen nicht mehr beliefert und abgerechnet werden. Die AOK Bayern soll ihre Versicherten über diesen Umstand informieren. 


Sarah Decker-Izzo, Apothekerin, DAZ-Redakteurin
redaktion@daz.online


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