Barrierefreies Internet
Die Inhalte sollten den vier Prinzipien des barrierefreien Internetzugangs entsprechen:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollten mit mindestens einem der Sinne des Menschen wahrnehmbar sein, z. B. werden Bilder mit einem alternativen Text für Menschen mit einer Sehbehinderung beschrieben. Dazu gehört auch die Unterscheidbarkeit von Elementen, das heißt einen Kontrast bei Bildern und Texten, aber auch in Videos sollten Geräusche im Hintergrund und Stimmen klar unterscheidbar sein.
- Bedienbarkeit: Inhalte sollten mit einer Vielzahl von Geräten angesteuert werden können, z. B. nur mit der Tastatur, wenn Menschen nicht in der Lage sind, eine Maus zu bedienen, ein Schieberegler als Alternative für Zeiger-Gesten wie das Zoomen mit zwei Fingern. Es darf kein Blinken und Blitzen verwendet werden, um Anfälle zu vermeiden
- Verständlichkeit: Es sollte eine klare und einfache Sprache, wenn nötig mit Erläuterungen bei Fachbegriffen, sowie berechenbare und kohärente Schnittstellen verwendet werden (z. B. immer gleicher Aufbau der Navigation). Dies hilft Menschen mit kognitiven oder Lesebehinderungen.
- Robustheit: Die Website oder Anwendung sollte plattform-, browser- und geräteübergreifend und auch mit Assistenztechnologien gut funktionieren.
[Informationen des Europäischen Parlaments zur Barrierefreiheit, www.europarl.europa.eu/portal/de/accessibility]
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