Schutzimpfungen in der Apotheke

Grippeschutzimpfung – das ändert sich zum Jahreswechsel

Berlin - 06.12.2024, 15:35 Uhr

(Foto: ABDA)

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Zum neuen Jahr ändert sich etwas beim Honorar für Grippeimpfungen in Apotheken: Es können 40 Cent mehr für Durchführung und Dokumentation abgerechnet werden.

Bereits seit 1. Juli 2024 gilt ein neuer „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken“. Geschlossen wurde dieser zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV), er ist aber auch Grundlage für die Abrechnung und Erstattung von Schutzimpfungen für Privatversicherte. In ihn eingearbeitet sind Vergütungsregeln, die die Schiedsstelle zuvor festgelegt hatte. Und diese ändern sich zum 1. Januar 2025 in einer ihrer drei Komponenten.

Konkret steigt die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeimpfungen um 0,40 Euro auf 10,40 Euro.

Die Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen (insbesondere Verbrauchsmaterialien) bleibt dagegen unverändert bei 0,40 Euro.

Die Pauschale zur Abdeckung des Verwurfsrisikos bleibt noch bis zum 31. März 2025 bei 1,00 Euro. Sie wird am 1. April 2025 auf 0,30 Euro reduziert.

Hinter der ab April geringeren Verwurfspauschale steckt, dass Apotheken in der kommenden Impfsaison 2025/26 – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots – auch Grippeimpfstoffe aus Einzelpackungen beziehen dürfen. Das sieht der Vertrag nunmehr vor. 

Zu dieser aus drei Komponenten bestehenden Vergütung kommt dann noch 1 Euro je Einzeldosis für die Beschaffung der Grippeimpfstoffe und dessen Einkaufspreis hinzu.

Die Apothekenvergütung ist umsatzsteuerfrei. Nur für den Impfstoff selbst wird Umsatzsteuer berechnet.

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Die Abrechnung erfolgt noch bis Ende März 2025 per Sonderbeleg – für die Regelleistung ebenso wie für die Satzungsleistung. Dieser hat vier Zeilen:

  • Impfleistung und Dokumentation (Regelleistungs-SOK 17716926, Satzungs-SOK 17717363)
  • Nebenleistung (SOK17716955)
  • Impfstoff
  • Beschaffungskosten (SOK 18774512)

Der DAV weist darauf hin, dass ab dem 1. April 2025 sowohl Regel- als auch Satzungsleistungen elektronisch abgerechnet werden. Im PKV-Bereich läuft die Papierabrechnung jedoch auch über dieses Datum hinaus unverändert weiter.

Zudem macht der DAV auch schon einmal auf eine weitere Neuerung in der kommenden Impfsaison aufmerksam. Sie betrifft den Grippeimpfstoff Fluad von CSL Seqirus. Nachdem die STIKO diesen adjuvantierten Impfstoff Ende Oktober als weiteren Grippeimpfstoff für Über-60-Jährige neben dem Hochdosis-Impfstoff Efluelda (Sanofi) empfohlen hat, ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erweiterung der Schutzimpfungsrichtlinie zu erwarten. Damit werden in der Saison 2025/26 zwei verschiedene Impfstoffe für die Grippeschutzimpfung von über 60-jährigen Personen zur Verfügung stehen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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