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ABDA-Organ mit bindender Wirkung
HAV will Reform, um den DAT zu stärken
Mit Inkrafttreten der neuen ABDA-Satzung im kommenden Jahr ist die Hauptversammlung kein Organ der ABDA mehr und die dort getätigten Beschlüsse verlieren ihre Verbindlichkeit. Im Vorfeld der ABDA-Mitgliederversammlung am morgigen Mittwoch spricht sich nun auch der Hessische Apothekerverband gegen diese neue Rolle aus.
Die ABDA hat sich eine Strukturreform verordnet. Dazu gehört unter anderem, dass die Hauptversammlung, die immer im Rahmen des Deutschen Apothekertags (DAT) stattfindet und deswegen häufig als DAT bezeichnet wird, eine neue Rolle bekommt. Der DAT wird dann kein Organ der ABDA mehr sein – für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening war er das aufgrund der fehlenden demokratischen Legitimation ohnehin nie. Überdies werden die dort gefassten Beschlüsse künftig nicht mehr verpflichtend umgesetzt, sondern nur noch sachgerecht berücksichtigt werden müssen. Insbesondere letzterer Punkt hatte für heftige Diskussionen beim DAT in München gesorgt. Per Adhoc-Antrag forderte die Hauptversammlung die Mitgliederversammlung auf, diesen Beschluss zurückzunehmen und stattdessen die Hauptversammlung zu stärken.
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Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, werden bei der morgigen ABDA-Mitgliederversammlung die bereits im letzten Sommer beschlossenen Satzungsänderungen umgesetzt werden. Der große Aufschrei aus den Mitgliedsorganisationen, ob der geplanten Entmachtung blieb bislang aus, lediglich vereinzelt wurde sich dagegen ausgesprochen. Kurz vor knapp positioniert sich nun auch der Hessische Apothekerverband (HAV). „Es ist höchste Zeit, den DAT wieder als entscheidendes Organ der Apothekerschaft zu stärken – für eine zukunftsfähige und demokratisch legitimierte Interessenvertretung!“ wird der Vorsitzende Holger Seyfarth in einer Mitteilung zitiert.
Weiter heißt es, der HAV spreche sich mit Nachdruck gegen die im Rahmen der morgigen Mitgliederversammlung geplante Satzungsänderung der ABDA aus, die den DAT in eine rein beratende Institution ohne bindende Entscheidungsgewalt degradieren würde. Der HAV sieht darin eine klare Schwächung der demokratischen Mitbestimmung und fordert stattdessen eine Reform, die den DAT als entscheidendes Organ mit bindendem Charakter stärkt.
Weiter nennt der Vorsitzende drei Gründe, warum die „geplante Satzungsänderung mit Nachdruck abzulehnen“ ist:
- Einschränkung demokratischer Mitbestimmung: Die Entmachtung des DAT nimmt den Apothekerinnen und Apothekern die Möglichkeit, ihre Interessen wirksam zu vertreten.
- Schwächung der Transparenz: Ohne bindende Beschlüsse droht eine Hinterzimmerpolitik, die den Bezug zur Basis verliert.
- Glaubwürdigkeitsverlust gegenüber der Politik: Nur eine geeinte, verbindlich abgestimmte Position hat die nötige Durchsetzungskraft in politischen Verhandlungen.
Seyfarth will mehr Demokratie und Verbindlichkeit
„Um solche Missstände zu vermeiden, fordern wir eine Satzungsänderung für mehr Demokratie und Verbindlichkeit“, bringt Holger Seyfarth die Position des HAV auf den Punkt. Er betont: „Statt die Rolle des DAT zu schwächen, braucht es eine Reform, die seine Beschlüsse für die beauftragten Organe – darunter ABDA, DAV und BAK – bindend macht.“ Dafür führt der HAV wiederum drei Gründe an:
- Die Demokratie stärken: Der DAT als repräsentativste Versammlung der Apothekerschaft muss verbindliche Entscheidungen treffen können, die alle relevanten Organe umsetzen.
- Die politische Position festigen: Eine klare und einheitliche Interessenvertretung erhöht die Schlagkraft gegenüber politischen Akteuren.
- Kohärenz und Zusammenarbeit fördern: Verbindliche Beschlüsse schaffen klare Strukturen und verhindern interne Machtkämpfe.
Der HAV appelliert daher an die Mitgliederversammlung der ABDA, die aktuelle Reform zu stoppen und die Satzung in die entgegengesetzte Richtung zu ändern.
1 Kommentar
Unterstützung des HAV ein schlechtes Omen
von Rolf Pfiffer am 10.12.2024 um 18:18 Uhr
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