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Die ABDA-Satzungsänderung im Rückblick
Das Ringen um die Hauptversammlung
Zum neuen Jahr bekommen ABDA, DAV und BAK eine neue Satzung. Ziel ist, Prozesse zu optimieren und schneller als bisher zu Entscheidungen zu kommen. Für einen Aufschrei sorgte 2024 jedoch das Vorhaben, die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu entmachten. Die Delegierten wehrten sich dagegen – am Ende steht ein Kompromiss.
Schneller, schlanker und effektiver als bisher muss die ABDA werden – in diesem Punkt sind sich wohl alle einig. Bereits vor viereinhalb Jahren stieß daher der damalige ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kurz vor Ende seiner Amtszeit eine Strukturreform an. Diese gipfelte in eine Satzungsänderung, die zum Jahreswechsel wirksam wird.
Viel drang im Verlauf der Gespräche nicht nach außen, aktiv informiert wurde der Berufsstand nicht. Und so kam es, dass die Delegierten, die Kammern und Verbände im Oktober 2024 zum Deutschen Apothekertag nach München entsandten, erst kurz vor diesem Termin realisierten, was die Satzungsänderung für die Hauptversammlung bedeuten wird: Sie verliert ihren Status als Organ der ABDA, ihre Beschlüsse werden künftig nicht mehr bindend sein, sondern nur noch sachgerecht berücksichtigt werden. Kurz: Der Deutsche Apothekertag wird entmachtet und zu einem unverbindlichen Diskussionsforum umgewidmet.
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Das wollten einige Delegierte nicht kampflos hinnehmen und brachten in München einen Ad-hoc-Antrag ein, in dem sie die Rücknahme dieses Teils der Satzungsänderung forderten. Stattdessen solle die ABDA-Mitgliederversammlung prüfen, wie die Hauptversammlung gestärkt werden könne. Nach einer intensiven Diskussion stimmte die Mehrheit der Anwesenden für den Antrag – die Mitgliederversammlung musste sich also am 11. Dezember erneut mit dem Thema befassen.
Die Vorzeichen standen schlecht
Beobachter versprachen sich nicht viel von dem Termin. Bereits unmittelbar nach der Abstimmung war auf dem Podium wenig Motivation spürbar, das Thema nochmals in der Tiefe zu diskutieren. Die ABDA-Rechtsabteilung ließ sogleich wissen, dass dieser Beschluss schon nach der bis dato gültigen Satzung nicht bindend sei, da die Zuständigkeit für die Satzung allein bei der Mitgliederversammlung liege. Die Vorzeichen standen also schlecht.
Doch die Gegner der Satzungsänderung gaben nicht auf: Sie warben in ihren Heimatorganisationen intensiv dafür, den Auftrag der Hauptversammlung an die Mitgliederversammlung ernst zu nehmen und ihr weiterhin ein echtes Mitbestimmungsrecht einzuräumen, wenn es um die politische Marschrichtung des Berufsstands geht. Letztlich errangen sie zumindest einen Teilerfolg: Zwar hielt die Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2024 an der geplanten Satzungsänderung fest, die Anwesenden einigten sich jedoch darauf, deren Auswirkungen auf den Deutschen Apothekertag nach zwei Jahren zu evaluieren. Auch wenn das die Gegner nicht vollends zufrieden stellen kann, haben sie nun zumindest die Aussicht auf eine Fortsetzung der Gespräche im Jahr 2026.
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