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Praxissoftware: DocMorris-Gutscheine vom Arzt sind tabu
KOBLENZ (ks). Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Unternehmen untersagt, in seine Praxissoftware ein Programmmodul zu integrieren, mit dessen Hilfe ein Arzt seinen Patienten Gutscheine für die Versandapotheke DocMorris ausdrucken kann. Nach Auffassung der Richter verleitet dieses Angebot Ärzte zu einem wettbewerbswidrigen Verstoß gegen das berufsrechtliche Verbot, Patienten ohne hinreichenden Grund an eine bestimmte Apotheke zu überweisen. Das OLG bestätigte damit in der Berufungsinstanz die vorangegangene Eilentscheidung des Landgerichts Koblenz.
(Urteil des OLG Koblenz vom 14. Februar, Az.: 4 U 1680/05)
Erstellt am 19.02.2006, 17:23 Uhr
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(Urteil des OLG Koblenz vom 14. Februar, Az.: 4 U 1680/05)
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