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AvP-Insolvenz
BGH urteilt zu Aussonderungsrechten – aber nur in einer bestimmten Konstellation
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil am 6. Februar 2025 die Forderungsabtretungen der Leistungserbringer an das insolvente Rechenzentrum AvP für nichtig erklärt. Hintergrund ist, dass AvP diese Forderungen weiter an Banken abgetreten habe, um ihre Tätigkeit zugunsten der Leistungserbringer zu finanzieren. Was das für die Apotheken bedeutet, ordnet Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas im Gespräch mit der DAZ ein.
13.02.2025, 16:30 Uhr

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