Dürfen Apotheken Streptokokken-Schnelltests abgeben?
Welche Tests auf Infektionskrankheiten an Laien abgegeben werden dürfen und welche nicht, regelt die Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Viele Tests zum direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers dürfen demnach nur an das im Gesetz genannte Fachpersonal oder die dort bestimmten Einrichtungen abgegeben werden. Konkret gilt das für alle Erkrankungen und Infektionen, die im in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannt sind.