7.300 Apotheken nehmen an eCouponing teil
Wie die NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker) in einer aktuellen Untersuchung darstellt, hat sich die Zahl der teilnehmenden Apotheken am eCouponing im vergangenen Jahr von Quartal zu Quartal trotz insgesamt rückläufiger Apothekenzahlen gesteigert – von 6.340 zu Beginn des Jahres auf 7.310 Ende 2024. Jeden Monat schließen sich den Angaben zufolge 120 bis 130 neue Teilnehmer am elektronischen Couponing an. Die Quote der öffentlichen Apotheken, die digital für Coupon-Kampagnen erreichbar sind, habe damit zuletzt bei 42 Prozent gelegen. Allerdings weist die NGDA darauf hin, dass Ende 2024 nur zirka 70 Prozent aller öffentlichen Apotheken ein IT-System einsetzten, das elektronisches Couponing unterstützt.
Die Anzahl von Coupons, die von öffentlichen Apotheken elektronisch verarbeitet wurden, betrug laut dem Marktbericht im zurückliegenden Jahr mehr als 2,2 Millionen. Im Schnitt habe jede teilnehmende Apotheke damit mehr als 300 Coupons verarbeitet. Allerdings seien dabei nur Coupons erfasst, die über den Couponing-Relay-Server der NGDA verarbeitet wurden. Papierbasierte Coupons, die außerhalb dieser Infrastruktur verarbeitet werden, seien in dem Bericht nicht erfasst.
Die Warenkörbe im elektronischen Couponing beinhalten ausschließlich non-Rx-Produkte. Die Verarbeitung verschreibungspflichtiger Arzneimittel über den Coupon-Relay-Server ist laut der Netzgesellschaft ausgeschlossen. Das Gesamtvolumen, welches Apothekenkunden über digitales Couponing im Jahr 2024 eingespart haben, wird mit zirka 9,1 Millionen Euro angegeben. Der durchschnittliche non-Rx-Bonwert habe dabei zwischen 18 und 19 Euro betragen, der Durchschnittswert eines digital verarbeiteten Coupons habe 2024 bei 4,07 Euro gelegen. Sogenannte Checkout-Coupons würden in Apotheken bevorzugt bei überdurchschnittlich hohen Warenkörben von 30 bis 35 Euro ausgespielt. Dabei handelt es sich um eine Marketingmaßnahme, bei der ein Kunde nach dem Kauf eines bestimmten Produkts an der Kasse einen digitalen oder gedruckten Coupon für den nächsten Einkauf erhält.
Einheitlicher Standard nötig
Beim digitalen Couponing können Pharmaunternehmen laut NGDA ihre Angebote bei Kunden platzieren, während Clearinghäuser den Weg zum Endkunden organisieren. Die öffentlichen Apotheken wiederum übernehmen die Ausgabe und Einlösung der Coupons an die Kunden. Diese Vermarktungshilfe stärkt nach Ansicht der Netzgesellschaft die Attraktivität der Vor-Ort-Apotheken und bietet diesen im digitalen Prozess einen Mehrwert.
Damit sich dieses Zusammenspiel langfristig etabliert, bedarf es nach Ansicht der NGDA eines einheitlichen, branchenweit akzeptierten Standards. Dieser stelle sicher, dass fast jede öffentliche Apotheke gleichermaßen erreichbar sei und Coupon-Aktionen mit geringem Aufwand integriert werden könnten. Die NGDA habe daher Ende 2021 in Zusammenarbeit mit den Softwarehäusern des Bundesverbandes Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) den Couponing-Relay-Server für öffentliche Apotheken in Deutschland in Betrieb genommen. Damit sollte eine einheitliche Schnittstelle geschaffen werden, über die sich alle Apotheken mit allen Clearinganbietern im Markt verbinden können. Mittlerweile habe sich die Anzahl der Clearinganbieter auf vier verdoppelt, zudem hätten immer mehr Softwarehäuser die Schnittstelle für ihre Kunden umgesetzt.