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Statement von DPhG und der Stiftung für Arzneimittelsicherheit
Kammern müssen die Fortbildungspflicht durchsetzen!
Apotheker*innen sind verpflichtet sich fortzubilden. Doch in den allermeisten Kammerbezirken existiert diese Pflicht nur in der Theorie. Kommt man ihr nicht nach, hat das keinerlei Konsequenz. Das muss ich in den Augen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und der Stiftung für Arzneimittelsicherheit dringend ändern, sonst ändern es andere.
04.03.2025, 12:00 Uhr
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