Schlussanträge im Verfahren AKNR vs. DocMorris24.10.2024
EuGH-Generalanwalt hat kein Problem mit DocMorris-Rabattaktionen
Vorliegend handele es sich gar nicht um Werbung für Arzneimittel, sondern nur um Werbung für das Unternehmen. Gemeinschaftskodex deutlich einschränken, sodass eines der wichtigsten Ziele, nämlich die Vollharmonisierung des Arzneimittelvertriebs in der EU nicht erreicht werden kann.“ Diese Annahme würde zu einem schwer verständlichen Auseinanderfallen des Begriffs der „Werbung