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Klinische Pharmazie 6. Folge: Pharmazeutische Betreuung
Mit der Apothekenbetriebsordnung von 1987 wurde die Informations- und Beratungspflicht in das Berufsbild des Apothekers aufgenommen. Im Apothekenalltag zeigt sich, daß viele Patienten einen hohen Informations- und Beratungsbedarf haben und auch bereit sind, eine Beratung anzunehmen. Bei der Erstanwendung eines Arzneimittels, im weiteren Verlauf und schließlich zum Abschluß der Therapie ergeben sich für sie jeweils neue Probleme. Ein Beratungsbedarf besteht also nicht nur am Anfang, sondern auch im Verlauf einer Therapie. Eine bedürfnisgerechte Beratung ist demnach kein einmaliger Vorgang bei der Aushändigung des Arzneimittels, sondern ein Prozeß, der die gesamte Arzneimitteltherapie begleiten sollte. Für diesen Prozeß steht der Begriff der "Pharmazeutischen Betreuung" (Pharmaceutical Care).
16.08.1998, 15:19 Uhr
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Mit der Apothekenbetriebsordnung von 1987 wurde die Informations- und Beratungspflicht in das Berufsbild des Apothekers aufgenommen. Im Apothekenalltag zeigt sich, daß viele Patienten einen hohen Informations- und Beratungsbedarf haben und auch bereit sind, eine Beratung anzunehmen. Bei der Erstanwendung eines Arzneimittels, im weiteren Verlauf und schließlich zum Abschluß der Therapie ergeben sich für sie jeweils neue Probleme. Ein Beratungsbedarf besteht also nicht nur am Anfang, sondern auch im Verlauf einer Therapie. Eine bedürfnisgerechte Beratung ist demnach kein einmaliger Vorgang bei der Aushändigung des Arzneimittels, sondern ein Prozeß, der die gesamte Arzneimitteltherapie begleiten sollte. Für diesen Prozeß steht der Begriff der "Pharmazeutischen Betreuung" (Pharmaceutical Care).
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