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- DAZ 32/2000
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DAZ aktuell
Ab 1. August: Homöopathisches Arzneibuch 2000
Die Herstellungsvorschriften des Homöopathischen Arzneibuchs 2000 präzisieren die in der Monographie "Homöopathische Zubereitungen" des Europäischen Arzneibuchs allgemein gehaltenen Vorschriften hinsichtlich der homöopathischen Verfahrenstechniken. So wurden unter anderem die Sicherheitsanforderungen zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern dem gegenwärtigen Stand des Wissens angepasst. Danach müssen Nosoden (homöopathische Arzneimittel zum Beispiel aus Krankheitsprodukten von Mensch oder Tier) einem geeigneten Hitze-Sterilisationsverfahren (Autoklavierung) unterzogen werden. Bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel mit Ausgangsstoffen tierischen Ursprungs ist deren Hitzebehandlung nicht unbedingt erforderlich. Die Abwesenheit von pathogenen Agenzien muss allerdings belegt sein. Für Arzneimittel, die sich bei Beginn der Geltung des HAB 2000 am 1. August 2000 im Verkehr befinden, den Anforderungen des Homöopathischen Arzneibuchs 2000 (HAB 2000) nicht genügen oder nicht nach dessen Vorschriften geprüft oder bezeichnet worden sind und den am 31. Juli 2000 geltenden Vorschriften entsprechen, wurde eine Übergangsregelung aufgenommen. Diese Arzneimittel sollen sobald wie möglich, spätestens ab 1. August 2001, den Bestimmungen des HAB 2000 entsprechen. Bis dahin gelten für sie weiterhin die Qualitätsanforderungen des HAB 1. Das Homöopathische Arzneibuch 2000, ein Medium für die Weitergabe der deutschen homöopathischen Tradition, kann insbesondere auf Grund der vorgenommenen Angleichung an die Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs auch als ein Beitrag für die Arbeiten zur fortschreitenden Harmonisierung und Eingliederung von nationalen Arzneibuchvorschriften der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs in das - über die Grenzen Europas hinaus immer mehr an Bedeutung gewinnende - Europäische Arzneibuch gesehen werden.
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