Recht

Großhändler müssen sich differenzieren können

Wo liegen die Rabattgrenzen im Pharmahandel? Rechtliche Aspekte zu Skonti & Co.

Die in jüngerer Vergangenheit angestoßene Debatte über Skonti im Pharmahandel wird auch von Apothekern aufmerksam verfolgt. Auslöser war nicht zuletzt die Konditionenpolitik des im Herbst 2013 neu in den Markt eingestiegenen Pharmagroßhändlers AEP. Ungeachtet der juristischen Diskussion über die Substanz und Bedeutung der Begriffe „Rabatt“ und „Skonto“ sowie über die Auslegung der einschlägigen arzneimittelpreisrechtlichen Bestimmungen lohnt ein Blick auf das Gesamt-Leistungsspektrum der Branche und die rechtlichen Konsequenzen einer etwaigen rigiden Auslegung oder Definition von Rabattgrenzen, gerade – aber nicht nur – im Hinblick auf Skonti. |  Von Joachim Wüst

Weltnichtrauchertag: Über 90 000 Teilnehmer bei der Aktion "Rauchfrei 2002"

Die Direktorin der BZgA Dr. Elisabeth Pott und Dr. Martina Pötschke-Langer vom dkfz zeigten sich von der hohen Teilnehmerzahl begeistert. Sie überreichten den beiden ausgelosten Nichtrauchern und ihren Helferinnen ihre Gewinn-Schecks in Höhe von jeweils 2 500 Euro. Die frischgebackenen Nichtraucher mussten sich zuvor einem Urintest unterziehen, der bestätigte, dass sie in den vergangenen vier Wochen nicht geraucht hatten.

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