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- DAZ 45/2002
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Die Seite 3
Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 1. November 2002, der als Ziel hat, Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, löst auf allen Ebenen stärksten Protest aus. Ärzte sollen sich einer Nullrunde unterziehen, was als "Schlag ins Gesicht" gewertet wird. Die Pharmaindustrie soll einen Rabatt von sechs Prozent auf nicht mit einem Festbetrag belegte Arzneimittel geben, selbst die Umsätze des Pharmagroßhandels sollen erstmals mit drei Prozent zugunsten der Krankenkassen rabattiert werden. Und der 6%-Rabatt, den Apotheken seit Januar diesen Jahres gewähren müssen, wird gesetzlich festgeschrieben und darüber hinaus bis zur Marke von 10% erhöht je nach Arzneimittelabgabepreis der Apotheke.
Es sind harte Maßnahmen, die für viele kleine und mittlere Apotheken starke Einkommensverluste nach sich ziehen, für manche schwache Apotheke womöglich sogar das Aus bedeuten können. Es ist ein Hammer-Gesetz, das auf den Arzneimittelmarkt und die Apotheken einschlägt und zerstört.
Apotheken, Großhandlungen und die Pharmaindustrie sollen die gesetzliche Krankenversicherung retten und sanieren. Die Macher des Gesetzes gingen und gehen davon aus, dass weitgehend die Arzneimittelausgaben die Finanzmisere der Krankenkassen ausgelöst haben – ein Schwachsinn.
An eine Senkung des Apothekenrabatts auf die ehemals 5% nach Ablauf der vom Gesetz bestimmten Frist von zwei Jahren ist also nicht mehr zu denken. Auch den Gedanken einer Drehung der Arzneimittelpreisverordnung greift der Gesetzentwurf nicht auf. Rabatt, Rabatt und nochmals Rabatt – das sind die "intelligenten" Sparmittel von Rotgrün. Dabei haben sich die Erfinder des Gesetzes ausgedacht, dass der Rabatt von sechs Prozent, den die Hersteller gewähren müssen, über die Apotheken abgeführt werden soll. Die Apotheken können wiederum mit Großhändlern vereinbaren, den von den pharmazeutischen Herstellern zu gewährenden Rabatt über den Großhandel abzurechnen.
Sogar Arbeitsgemeinschaften von Apotheken und Großhändlern sollen zu diesem Zweck der Abschlagsabrechnung gebildet werden dürfen. Fast bis ins Detail versucht der Gesetzentwurf die EDV-mäßige Vorgehensweise bei der Rabattabrechnung zu regeln. Was müssen das für Gedankengänge von Beamten und Ministerialen sein, die mit solchen Rabattierungs- und Rabattabrechnungsmodellen ein Gesundheitswesen retten wollen.
Ein besonders pikanter Punkt: der Gesetzentwurf will sogar zulassen, dass Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen zusätzlich zu den Abschlägen Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel vereinbaren, wobei ein jährliches Umsatzvolumen und eine Abstaffelung von Mehrerlösen gegenüber dem vereinbarten Umsatzvolumen vereinbart werden kann. Aus der Begründung zum Gesetzentwurf geht sogar hervor, dass Krankenkassen für ihre Versicherten entsprechende Anreize schaffen können, Arzneimittel von pharmazeutischen Unternehmen zu beziehen, mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht. Was das für Machenschaften nach sich ziehen und in letzter Konsequenz bedeuten könnte, lässt sich jetzt nur erahnen.
Wie aus der Begründung zum Gesetzesentwurf hervorgeht, sollen Pharmahersteller, Großhandel und Apotheken "einen angemessenen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Arzneimittelkosten und der finanziellen Situation der GKV leisten" – vor dem Hintergrund "überproportionaler Ausgabenzuwächse im Arzneimittelbereich". Man könnte es auch anders ausdrücken: Apotheken werden dafür bestraft und abkassiert, weil die Versicherten mehr und teurere Arzneimittel benötigten. Was ist das für eine Logik und Mentalität?
Und weiter heißt es in der Begründung: "Aufgrund hoher Umsätze der pharmazeutischen Unternehmen im GKV-Bereich, aufgrund erzielter Rationalisierungseffekte im Großhandel und aufgrund hoher Apothekenzuschläge im hochpreisigen Marktsegment sind korrigierende Maßnahmen in Form von Rabattregelungen erforderlich und sachlich gerechtfertigt." Also merke: Wer gute Umsätze macht und stark rationalisiert in diesem Staat, der darf auch kräftig gemolken werden.
Rund 1,4 Milliarden Euro sollen mit diesem Rabatt-Machwerk allein im Bereich der Arzneimittelversorgung eingespart werden. Und das ganze ist erst das Vorschaltgesetz – das "Hauptschaltgesetz" soll noch folgen. Wer kann diesen Wahnsinn stoppen?
Peter Ditzel
Das Hammer-Gesetz
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