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- AZ 15/2003
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BKK Landesverband Bayern: Weiterer Vertrag mit Versandapotheke
Wie schon beim Vertrag mit DocMorris beabsichtigt Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, mit dieser Vereinbarung die Vorteile des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union (EU) weiter auszubauen. "Mit der Europa Apotheek Venlo konnten wir einen weiteren zuverlässigen Vertragspartner gewinnen. Immer mehr Versicherte nutzen den Arzneimittelversand. Der Vertrag mit der Europa Apotheek erweitert das Angebot für unsere Mitgliedskassen und deren Versicherten", so Schulte in der Pressemitteilung.
Ihre verschriebenen Arzneimittel sollen die Versicherten per Telefon, per Fax oder auf dem Postweg bei der Europa Apotheek in Venlo vorbestellen können. Erst bei Vorlage des Originalrezeptes werde das bestellte Arzneimittel versandfertig gemacht. Eine Vorbestellung über das Internet sei bei der Europa Apotheek allerdings nicht möglich. Die Versicherten profitieren direkt von einem Bonussystem, das die Europa Apotheek bei Bestellungen gewährt.
Für seine Mitgliedskassen handelte der BKK Landesverband Bayern einen Rabatt mit einer umsatzabhängigen Spanne von einem bis drei Prozent aus. Wie auch schon bei dem Vertrag mit DocMorris gelten, so der Pressetext, die Rabattregelungen additiv zu den vom deutschen Gesetzgeber geforderten Rabatten.
Der Versorgungsqualität habe der BKK Landesverband Bayern in den Vertragsverhandlungen mit der Europa Apotheek höchste Priorität beigemessen: In allen Fragen der Leistungserbringung, Abrechnung, Datenübermittlung und Datenschutz werde die europäische Vertragsapotheke wie eine deutsche Apotheke behandelt. Zusätzlich habe die Apotheke ihre Qualitätssicherung nach den internationalen Normen ISO 9000 zertifizieren lassen.
In einer Erklärung zum Hintergrund des Vertrags räumt der BKK Landesverband selbst ein, dass die Zulassung des Versandhandels von Arzneimitteln nach Deutschland nach wie vor rechtlich umstritten sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2003 über die Vereinbarkeit des deutschen Versandhandelsverbotes mit dem europäischen Recht entscheiden. Die Generalanwältin am EuGH, Christine Stix-Hackl, sei der Auffassung, dass die deutschen Regelungen den Versand von Arzneimitteln aus EU-Mitgliedsstaaten nicht behindern dürfen.
Der BKK Landesverband Bayern hatte Mitte März 2002 erstmalig in Deutschland einen Vertrag mit der Versandhandelsapotheke DocMorris geschlossen. Die sofortige Vollziehbarkeit einer einstweiligen Anordnung des bayerischen Sozialministeriums gegen diesen Vertrag wurde vom Landessozialgericht aufgehoben.
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