Kommentar

Provokation

Das sind Ohrfeigen für uns deutsche Apothekerinnen und Apotheker, die uns der Bayerische Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) da gibt. Mit einer Pressemeldung vom 1. April lässt dieser BKK-Verband wissen, dass er einen weiteren Vertrag mit einer niederländischen Versandhandelsapotheke - neben DocMorris - geschlossen hat. Und das ist kein Aprilscherz. Es gab bereits gerichtliche Auseinandersetzungen gegen den ersten Vertrag mit DocMorris mit dem Ausgang, dass das Landessozialgericht die Vollziehbarkeit einer einstweiligen Anordnung des bayerischen Sozialministeriums aufgehoben hat. Dadurch gestärkt folgt jetzt der zweite Streich gegen deutsche Apotheken: Rezepte bayerischer BKK-Versicherter können ab sofort bei der Europa Apotheek in Venlo, Niederlande, abgerechnet werden.

Der Vorteil für die BKKs: sie erhalten von dieser Apotheke zusätzlich zu den vom deutschen Gesetzgeber geforderten Rabatten einen umsatzabhängigen Rabatt von ein bis drei Prozent. Und der Anreiz für Versicherte, die die umständliche Prozedur der Bestellung und Postbelieferung auf sich nehmen und ihr Rezept durch Europa schicken: ein Bonussystem der Europa Apotheek - für jede Bestellung gibt es drei Prozent Rabatt (bis zu einem Höchstbetrag), die auf einem Gutschriftkonto gesammelt und für Waren eingelöst werden können (siehe AZ 2002, Nr. 41). Quasi kommt dies einem Verzicht auf die Zuzahlung gleich.

Hier sollen also mit Methoden, die deutschen Apotheken verwehrt sind, Patienten geködert werden. Ein Affront gegen die Arbeit der deutschen Apotheke, die Tag und Nacht bereit ist, die auch die kleinen Rezepte beliefert und dies alles mit qualifizierter Beratung - auch für die Versicherten der bayerischen BKKs. Wegen maximal drei Prozent mehr Rabatt straft der BKK Bayern die zuverlässige Arbeit der deutschen Apotheken ab.

Da davon auszugehen ist, dass der BKK Verband in Bayern seine Versicherten auf die Versandapotheke aufmerksam macht, sollten wir zur Gegenstrategie greifen und BKK-Versicherte in Bayern mit einem Handzettel auf die Unsicherheiten des Arzneiversands, auf das umständliche Prozedere und die Unwägbarkeiten des Postversands bzw. der Päckchenabholung hinweisen. Ein 3%-Gutschriftkonto fürs Randsortiment können Sie allemal für Ihre Kunden einrichten... und unsere Freundlichkeit und Menschlichkeit ist eh unschlagbar!

Peter Ditzel

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