U. Grau, G. NitzDas Beitragssatzsicherungsgesetz &nd

Im Eiltempo hat der Gesetzgeber zu Beginn der neuen Legislaturperiode das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) durch das Gesetzgebungsverfahren geführt. Den erst im November in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedete der Bundestag Ų mit Änderungen und gegen den Willen des Bundesrates Ų am 20.12.2002. Das am 30.12.2002 verkündete Gesetz¹ ist am 1.1.2003 in Kraft getreten.

U. Grau, G. NitzDas Beitragssatzsicherungsgesetz &nd

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens wurden in Rechtsgutachten rechtliche Bedenken, sowohl in formeller als auch in materieller Sicht, gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vorgebracht². Insbesondere rügten die Gutachter die Missachtung der Zustimmungspflicht des Bundesrates zu dem Gesetz. Diesen Bedenken trug der Gesetzgeber jedoch nicht Rechnung. Vielmehr hielt er daran fest, dass das Gesetz auch ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten könne.

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