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H. Blasius25 Jahre Arzneimittelgesetz – Die Gr
Am 1. Januar 1978 trat in Deutschland das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz/AMG) vom 24. August 1976 in Kraft. Seine Bestimmungen sollen die Verbraucher vor vermeidbaren Risiken schützen, denen sie durch die "besondere Ware Arzneimittel" ausgesetzt sind. Das Gesetz hat sich in dem Vierteljahrhundert seiner Anwendung in weiten Teilen bewährt. Die bisher elf Revisionen standen in erster Linie im Zeichen der europäischen Integration mit dem Ziel, in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten. Aber auch "hausgemachte Probleme" wie der stark verzögerte Nachzulassungsprozess haben wiederholt Anlass zu Nachbesserungen gegeben.
05.10.2003, 15:54 Uhr
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Am 1. Januar 1978 trat in Deutschland das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz/AMG) vom 24. August 1976 in Kraft. Seine Bestimmungen sollen die Verbraucher vor vermeidbaren Risiken schützen, denen sie durch die "besondere Ware Arzneimittel" ausgesetzt sind. Das Gesetz hat sich in dem Vierteljahrhundert seiner Anwendung in weiten Teilen bewährt. Die bisher elf Revisionen standen in erster Linie im Zeichen der europäischen Integration mit dem Ziel, in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten. Aber auch "hausgemachte Probleme" wie der stark verzögerte Nachzulassungsprozess haben wiederholt Anlass zu Nachbesserungen gegeben.
H. Blasius25 Jahre Arzneimittelgesetz – Die Gr
Am 1. Januar 1978 trat in Deutschland das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz/AMG) vom 24. August 1976 in Kraft. Seine Bestimmungen sollen die Verbraucher vor vermeidbaren Risiken schützen, denen sie durch die "besondere Ware Arzneimittel" ausgesetzt sind. Das Gesetz hat sich in dem Vierteljahrhundert seiner Anwendung in weiten Teilen bewährt. Die bisher elf Revisionen standen in erster Linie im Zeichen der europäischen Integration mit dem Ziel, in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten. Aber auch "hausgemachte Probleme" wie der stark verzögerte Nachzulassungsprozess haben wiederholt Anlass zu Nachbesserungen gegeben.
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