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DAZ aktuell
GEK schließt Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung
Der Vertrag bestimmt, dass ein im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung zunächst konsultierter Facharzt, sofort den gewählten Hausarzt über diesen Besuch informieren muss. Der Hausarzt entscheidet sodann, ob eine Weiterbehandlung durch den Facharzt oder den Hausarzt selbst zu erfolgen hat. Frauenärzte und Augenärzte können weiterhin direkt und ohne Einschränkung von den Versicherten der GEK in Anspruch genommen werden.
Der Vertrag zwischen der GEK und der KV NW sieht zudem vor, dass der Hausarzt vor einer Krankenhauseinweisung regelmäßig die Zweitmeinung eines Facharztes einholen muss. Damit sollen überflüssige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Außerdem werden die Ärzte verpflichtet, eine Pharmakotherapie vorzunehmen, die auf der Basis der Wirkstoffe eine hochwertige und preisgünstige Arzneimittelversorgung erlaubt.
Auch andere Kassen machen mit
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Versicherte und Ärzte freiwillig. Hat der Versicherte einen Hausarzt seiner Wahl gefunden, erfolgt eine Einschreibung und Bindung an den Hausarzt für mindestens ein Jahr. Der Hausarztvertrag gilt auch für andere Kassen des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes (AEV), z. B. die Hamburgische Zimmererkrankenkasse (HZK) und die Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH). Ob weitere Ersatzkassen sich an diesem Projekt beteiligen, ist derzeit noch offen.
Lob von der Ministerin
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte den Vertragsschluss. Damit würden die Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes zur hausarztzentrierten Versorgung weiter konkretisiert. "Das kommt den Patientinnen und Patienten zugute", so Schmidt. Sie hob hervor, dass Patienten mit der Entscheidung für ihren Hausarzt als Lotsen Sicherheit gewinnen und zu informierten und kompetenten Partnern im Behandlungsprozess werden.
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