Arzneimittel und Therapie

Falsche Kontraindikationen: Impfen ausdrücklich erlaubt

Eine leichte Erkältung oder ein einfacher Infekt sind keine Gründe, eine Grippeimpfung zu verschieben. Diese Meinung vertritt das Robert Koch-Institut in Berlin. Bei Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen sollte frühestens zwei Wochen nach der Genesung geimpft werden. Eine Ausnahme stellt die postexpositionelle Impfung dar.

Impfhindernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs sein. In Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß. Personen, die nach oraler Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen reagieren, sollten nicht mit Hühnereiweiß enthaltenden Impfstoffen (Gelbfieber-, Influenza-Impfstoff) geimpft werden. Im Fall eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der behandelnde Arzt konsultiert werden. Nicht dringend indizierte Impfungen sollten während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden, dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen. Eine Ausnahme stellt die Grippeimpfung dar, die auch während der Schwangerschaft durchgeführt werden kann. Alle Menschen über 60 Jahre sowie chronisch Kranke sollten jetzt gegen Grippe geimpft werden. Besonders empfohlen wird der Schutz medizinischem Personal oder Menschen in Berufen mit viel Publikumsverkehr. Kindern wird der Schutz allerdings nur empfohlen, wenn sie unter chronischen Krankheiten wie Asthma leiden.

Auch bei leichter Erkältung impfen

Häufig unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden. Dazu gehören zum Beispiel banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (weniger als 38,5 °C) einhergehen oder Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings. Da fieberhafte Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren können, ist zu erwägen, Kindern mit Krampfneigung Antipyretika zu verabreichen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt ein fiebersenkendes Medikament bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils vier und acht Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung zu geben. Ohne Bedenken kann auch geimpft werden, wenn ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten, Krampfanfälle in der Familie, Ekzeme und andere Dermatosen bestehen. Kein Hindernis stellen auch lokale Hautinfektionen sowie die Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Corticosteroiden dar. Ebenso unbedenklich und zum Impfen geeignet sind Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten bei Impfungen mit Totimpfstoffen, der Neugeborenenikterus oder chronische Krankheiten sowie nicht progrediente Krankheiten des ZNS.

Impfung und operative Eingriffe nicht ausgeschlossen

Indizierte Impfungen sollen auch bei Personen mit chronischen Krankheiten durchgeführt werden, da diese Personen durch schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten besonders gefährdet sind. Personen mit chronischen Krankheiten sollen über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt werden. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch eine Impfung bedingt sein können.

Eine Operation kann bei dringender Indikation jederzeit durchgeführt werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei Wahleingriffen sollte nach Gabe von Totimpfstoffen ein Mindestabstand von drei Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Es besteht kein Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen und operative Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen und Komplikationen der Operation unterscheiden zu können, wird empfohlen, zwischen Impfungen und Operationen diese Mindestabstände einzuhalten.

Diese Mindestabstände gelten, mit Ausnahme von Impfungen aus vitaler Indikation (z. B. Tetanus-, Tollwut-, Hepatitis-B-Schutzimpfung), auch für die Durchführung von Impfungen nach größeren operativen Eingriffen. Nach Operationen, die mit einer immunsuppressiven Behandlung verbunden sind, zum Beispiel Transplantationen, sind Impfungen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt zu planen.

Dr. med. Ingo Blank, Arzt und Journalist, www.ingoblank.de

Quelle 
Epidemiologisches Bulletin Nr. 30 vom 29. Juli 2005, herausgegeben vom Robert Koch-Institut, Berlin.

1 Kommentar

Grippeimpfung trotz der Einnahme eines Antibiotikums?

von Krueger-Bujak am 05.11.2019 um 12:48 Uhr

Aufgrund von blutigem Urin nehme ich seit 5 Tagen und noch weitere 5 Tage Cefpodoxim 200mg 2 Mal am Tag ein.
Kann ich mich dennoch morgen gegen Grippe impfen lassen?
Die Ursache der Blutung ist noch unbekannt.

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