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Paracetamolim Fokus
Der analgetische Wirkungsmechanismus von Paracetamol scheint multifaktoriell zu sein und schließt eine Hemmung der Prostaglandin-Bildung, eine Erhöhung der Konzentration von Serotonin im Zentralnervensystem sowie möglicherweise auch eine Beeinflussung des Endocannabinoid-Systems ein. In einem bestimmten Punkt wird die Wirkweise aber seit mehr als drei Jahrzehnten von einem Dogma beherrscht. Dieses postuliert, dass nichtsaure antipyretische Analgetika – wie Paracetamol oder die Phenazon-Derivate – nahezu ausschließlich zentral wirken. Neue Untersuchungen widerlegen diese Hypothese. Danach wirkt Paracetamol vorzugsweise auf die periphere Cyclooxygenase 2 (COX-2), woraus sich neue Konsequenzen für die Therapie ergeben können. Zumindest bei Daueranwendung und hoher Dosierung sollen kardio- und
gastrotoxische Wirkungen nicht auszuschließen sein.
Erstellt am 29.10.2008, 23:00 Uhr
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Zuweisungsverbot
Von Markus Rohner | Die beruflichen Verantwortungsbereiche des Apothekers und des Arztes sind bereits seit dem 13. Jahrhundert gesetzlich voneinander abgegrenzt worden, um Missbräuche zulasten der Patienten zu verhindern und somit dem Allgemeinwohl zu dienen. Der Arzt soll sich bei seiner Entscheidung für eine Arzneitherapie nicht von finanziellen Erwägungen oder anderen persönlichen Vorteilen leiten lassen. Der Apotheker wiederum soll unabhängig von seinem Umsatzbegehren die Verordnung des Arztes ausführen und gegebenenfalls überprüfen. Ausfluss der Aufgabentrennung ist das Zuweisungsverbot, das geschäftliche Absprachen zwischen den beiden Heilberufen untersagt.
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