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Methodenbewertung
G-BA will Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung
Bei Risikoschwangerschaften könnten Ungeborene künftig auf
Kosten der Krankenkassen per Bluttest auf das Risiko autosomaler Trisomien 13,
18 und 21 untersucht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dafür
ausgesprochen und am heutigen Freitag ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, in
dessen Rahmen sich unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die
Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat äußern sollen.
Berlin – 22.03.2019, 15:30 Uhr

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Bei Risikoschwangerschaften könnten Ungeborene künftig auf
Kosten der Krankenkassen per Bluttest auf das Risiko autosomaler Trisomien 13,
18 und 21 untersucht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dafür
ausgesprochen und am heutigen Freitag ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, in
dessen Rahmen sich unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die
Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat äußern sollen.
G-BA will Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung
Bei Risikoschwangerschaften könnten Ungeborene künftig auf
Kosten der Krankenkassen per Bluttest auf das Risiko autosomaler Trisomien 13,
18 und 21 untersucht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dafür
ausgesprochen und am heutigen Freitag ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, in
dessen Rahmen sich unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die
Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat äußern sollen.
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