Methodenbewertung

G-BA will Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung

Bei Risikoschwangerschaften könnten Ungeborene künftig auf Kosten der Krankenkassen per Bluttest auf das Risiko autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 untersucht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dafür ausgesprochen und am heutigen Freitag ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen sich unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat äußern sollen.