Vermietete Ferienwohnung
Ob die Einkünfte aus der Vermietung von Ferienimmobilien versteuert werden müssen, hängt vom Vermietungsumfang und der Art der Nutzung ab. So gibt es Wohnungen „ohne Eigennutzung“ und „mit Eigennutzung“. Wichtiges Kriterium auch: die „Einkunftserzielungsabsicht“. Ist sie nicht ausreichend nachgewiesen, dann spricht die Finanzbehörde von „Liebhaberei“. Und die spielt dann in der Einkommensteuererklärung keine Rolle. Anders ausgedrückt: Sie hilft nicht beim Steuern sparen.