Vermietete Ferienwohnung

Ohne Gewinnabsicht können keine Steuern gespart werden

bü/mh | Das Ferienhaus auf Mallorca. Die Eigentumswohnung an der Algarve. Mancher Bundesbürger hat sich seinen Traum erfüllt, eigene vier Wände dort zu besitzen, wo die meisten Deutschen „nur“ Urlaub machen. Häufig wird die Immobilie oder die Wohnung jedoch nicht ganzjährig selbst bewohnt. Gerne werden derartige Objekte vermietet – eben an Urlauber. Dabei fragen sich viele Eigentümer, was der deutsche Fiskus davon hält ...

Vermietete Ferienwohnung

Ob die Einkünfte aus der Vermietung von Ferienimmobilien versteuert werden müssen, hängt vom Vermietungsumfang und der Art der Nutzung ab. So gibt es Wohnungen „ohne Eigennutzung“ und „mit Eigennutzung“. Wichtiges Kriterium auch: die „Einkunftserzielungsabsicht“. Ist sie nicht ausreichend nachgewiesen, dann spricht die Finanzbehörde von „Liebhaberei“. Und die spielt dann in der Einkommensteuererklärung keine Rolle. Anders ausgedrückt: Sie hilft nicht beim Steuern sparen.

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